Begriffsbestimmung in der Textilreinigung Zwei Entwürfe zur Diskussion

Die Gütezeichen im Wäschereibereich sind in der Branche bekannt. Doch auch im Reinigungsbereich gibt es eine sogenannte RAL. Aktuell werden die betreffenden Bestimmungen überarbeitet. Zwei Entwürfe wurden von einer Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Sachverständigen erarbeitet.

Begriffsbestimmungen zu den verschiedenen Leistungen der Textilreinigung gehören zur überarbeiteten RAL. Foto: Himmelsbach

Zwei Entwürfe zur Diskussion

Was ist eigentlich RAL? Das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung ist vereinfacht ausgedrückt ein mit Beteiligung vom Staat eingerichteter und beaufsichtigter Verein, der von den Beteiligten nach dem Prinzip der Selbstverwaltung arbeitet (ausführliche Informationen zur Einrichtung, Sinn und Zweck unter www.ral-guetezeichen.de). Das Institut hat drei hauptsächliche Tätigkeitsfelder. Das sind zum einen die RAL-Farben. Hier werden genaue Farbtöne festgelegt und den Anwendern zur Nutzung überlassen, damit man je nach Farbnummer immer wieder den gleichen Farbton bekommt. Der zweite Bereich sind die Umweltzeichen. Hier finden die Prüfungen und die Vergabe des „Blauen Engels“ und des EU-Umweltzeichens statt. Im Arbeitsfeld RAL-Gütezeichen werden die Begriffsbestimmungen, die Gütezeichen und die Gütegemeinschaften betreut und verwaltet. Besonders wichtig ist es, Gütezeichen und Begriffsbestimmung getrennt zu betrachten.

- Begriffsbestimmungen dienen der Definition der Begriffe.

- Gütezeichen beruhen auf Qualitätsvereinbarungen, die Mitglieder, also beispielsweise Wäschereien, eingehen, und beinhalten eine externe Zertifizierung durch die Gütegemeinschaft. Diese Zertifizierung wird in manchen Ausschreibungen vorgeschrieben. Auch kann damit geworben werden, um sich vom Wettbewerb abzugrenzen, um nur zwei Vorteile zu nennen.

Sachgerecht ausgeführte Bearbeitung

Bei der hier erörterten RAL 990 A handelt es sich um eine Begriffsbestimmung. Diese dient dazu, dass sich alle Marktbeteiligten beispielsweise darauf einigen, was unter dem Begriff „Vollreinigung“ zu verstehen ist. Wenn z.B. nach der Vollreinigung einer Hose noch Stärkeflecken sichtbar sind, liegt laut RAL 990 A2 eine nicht sachgerecht ausgeführte Bearbeitung vor. Nicht sachgerecht, weil bei der Vollreinigung entfernbare Flecken entfernt werden müssen. Die Absprachen dienen dazu, einzelne Geschäftsvorgänge und die Kommunikation zu vereinfachen. Wird eine Vollreinigung einer Hose angeboten, so müssen nach der alten RAL 990 A2 mindestens vier Arbeitsschritte durchgeführt werden: Vorsortierung, Reinigung im Lösungsmittel, Fleckentfernung und gebrauchsfertiges Aufarbeiten. So können auch Vereinbarungen mit größeren Kunden hinsichtlich des Leistungsumfangs einfacher definiert und abgesprochen werden.

RAL-Begriffsbestimmungen und -Gütezeichen genießen ähnliches Ansehen wie Normen. Sie kommen nur zustande, wenn alle interessierten Kreise gehört wurden und keine grundsätzlichen Bedenken einer Verabschiedung entgegenstehen. Die Gütezeichen des RAL werden von Gütezeichengemeinschaften verwaltet, wie beispielsweise die RAL-GZ 992 1-4 von der „Gütegemeinschaft für sachgemäße Wäschepflege“ verwaltet und organisiert wird.

Auch im Bereich der chemischen Reinigung gab es ein Gütezeichen, das von Hohenstein verwaltet wurde, die RAL RG 990. Dies wurde jedoch aufgegeben. Vom RAL-Institut wurde nun der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) angefragt, ob die RAL 990 A2 erlöschen kann oder ob sie in überarbeiteter Version weitergeführt werden soll. Da sich vor allem die Sachverständigen, einige Schiedsstellen und Innungen für eine Fortschreibung der
RAL 990 A eingesetzt haben, wurde die Überarbeitung auf dem DTV-Verbandstag 2011 beschlossen und eine Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Sachverständigen ins Leben gerufen.

Vorteile der RAL 990

Folgende Vorteile der RAL 990 wurden im Laufe der Arbeitsgruppengespräche deutlich:

-Die RAL ist bekannt und erspart dadurch viele Unklarheiten.

-Nützliches Instrument für Sachverständige bei der Erstellung von Gerichtsgutachten.

-Für den Dialog mit Bekleidungsherstellern und Textileinzelhändlern wichtig.

-RAL 990 A2 dient als Grundlage für Angebote, Ausschreibungen.

-Gerade durch neue Lösungsmittel und Verfahren ist es geboten, die Begriffsbestimmung zu überarbeiten, um die Grundlage herauszuarbeiten, die die Textilreinigungsleistung ausmacht.

-Die RAL wirkt auch in die Branche. Gerade eine Branche, in der viele Quereinsteiger tätig sind, ist die Definition des Leistungsumfanges ein wichtiger Inhalt.

-Eine überarbeitete RAL birgt die Chance, sich als Textilreinigungsbranche gegenüber den interessierten Fachkreisen als leistungsstarker und vielseitiger Dienstleister darzustellen.

Klar wurde bei den Gesprächen der Arbeitsgruppe zudem, dass sich die Frage der „richtigen Reinigungstechnik“ und die Verwendung des „richtigen Lösungsmittels“ mit der neuen RAL 990 A3 nicht per Definition entscheiden lässt.

Bedeutung für die eigene Reinigung

Die RAL 990 A3 soll wie die bisherige RAL 990 A2 für jeden Betrieb, auch in Auszügen, verwendbar sein. Es fallen keine Nutzungsgebühren an. Ob man seine Leistungen entsprechend der RAL anbietet oder nicht oder nur einen Teil, steht jedem Betrieb frei. Bietet man allerdings die Leistungen nach RAL an, so verpflichtet man sich auf die Einhaltung der damit verbundenen Anforderungen.

Die RAL gibt es trotzdem nicht kostenlos. Der DTV muss für die Überarbeitung der RAL an das Güteinstitut einen mittleren vierstelligen Betrag bezahlen. Und da sich der DTV über Mitgliedsbeiträge finanziert, wird dies letztlich von den Mitgliedern bezahlt. So ist anzustreben, dass möglichst viele Mitglieder davon Nutzen haben. Ebenfalls wünschenswert ist, dass Reinigungen, die noch nicht Mitglied sind, eine Mitgliedschaft im DTV oder den DTV ebenfalls finanzierenden Landesverbänden anstreben. Denn diese Arbeit kann kein Betrieb für sich alleine bewerkstelligen.

Die Arbeitsgruppe hat, auch in Abstimmung mit mehreren Sachverständigen, zwei Entwürfe erarbeitet, die den Innungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Der grundlegende Unterschied der Entwürfe besteht darin, ob man mit Hilfe der neuen RAL wie bisher drei Qualitätsstufen unterscheidet oder ob man sich von vornherein auf zwei Qualitätsstufen beschränkt. Für Reinigungen, die sich auf eine oder zwei Qualitätsstufen beschränken, spielt es dabei keine Rolle, welche Version letztendlich verabschiedet wird, da auch die Verwendung von nur einer oder zwei Qualitätsstufen möglich ist. Reinigungen, die bereits drei Qualitätsstufen anbieten oder ihr Angebot auf drei Qualitätsstufen erweitern möchten, sehen sich mit dem Entfallen einer Qualitätsstufe im Nachteil.

Kleiderbad, Vollreinigung und Spezialreinigung

Die bisherigen Qualitätsstufen Kleiderbad und Vollreinigung - darüber besteht Einigkeit - bleiben in beiden Vorschlägen erhalten. Als dritte Qualitätsstufe kommt eine höhere hinzu, die als Spezialreinigung oder Meisterreinigung bezeichnet wird. Diese Qualitätsstufe stellt insbesondere dar, was Textilreinigungen fachlich zu leisten im Stande sind, und macht gleichzeitig deutlich, dass diese Leistungen vollumfänglich in aller Regel nur durch eine entsprechende Ausbildung der Leistungserbringer möglich sind. Damit wird nahezu die volle Breite des Leistungsspektrums der Branche in der RAL-Begriffsbestimmung abgebildet. Dies soll den entsprechend aufgestellten Betrieben erleichtern, sich damit am Markt zu profilieren.

Ein weiterer kleiner, aber wichtiger Unterschied der beiden Entwürfe besteht darin, ob bei einer fachlichen Warenschau vor der Bearbeitung „die internationale Pflegekennzeichnung und Materialkennzeichnung“ zu beachten ist oder ob man „die internationale Pflegekennzeichnung oder Materialkennzeichnung“ beachten muss. Diejenigen, die sich für die die Formulierung mit dem Wörtchen „und“ aussprechen, finden es wichtig, dass der Fachmann beide Dinge berücksichtigt und auch erkennt, wenn die Pflegekennzeichnung falsch oder zumindest widersprüchlich ist (beispielsweise wenn das P im Kreis aufgeführt und darunter als Material PVC angegeben ist).

Die Anhänger des Wörtchens „oder“ sind der Meinung, dass man sich grundsätzlich auf die Pflegekennzeichnung verlassen können muss, dass es nicht zu einer fachlichen Warenschau gehört, die Richtigkeit der Pflegekennzeichnung anhand der Materialkennzeichnung zu überprüfen - zumal diese auch in Fremdsprachen vorliegen kann, die nicht jeder auf Anhieb versteht.

Keine Festschreibung in der RAL

Die Befürworter dieser Version halten es grundsätzlich für sinnvoll, Pflegekennzeichnung und Materialkennzeichnung bei der Warenschau zu berücksichtigen, sehen eine Festschreibung in der RAL 990 A3 aber als Schwächung der Position der Textilreinigungen und Wäschereien, gerade wenn es zu gutachterlichen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Beispielsweise könnte man zu der Auffassung gelangen, dass bei Textilien, in denen Metall verarbeitet ist, grundsätzlich ein Bearbeitungsrisiko besteht und deshalb trotz einer Bearbeitungsempfehlung mittels internationalen Pflegesymbolen die Textilreinigung eine Risikoübernahme des Kunden einholen muss.

Deshalb ergeben sich zwei Entwürfe, aus denen die Entscheidungsträger des DTV, der den Antrag zur Überarbeitung gestellt hat, in Absprache mit den Innungen und den Sachverständigen den in ihren Augen geeigneteren auswählen können, um ihn an die RAL einzureichen. Das RAL-Institut veranlasst dann, dass der Entwurf an die interessierten Fachkreise zur Zustimmung oder begründeten Ablehnung gereicht wird. Sollten gravierende Einwände bestehen, wird der Entwurf mit den entsprechenden Anregungen nochmals zurück an den DTV mit der Bitte um Überarbeitung gegeben, anderenfalls wird der Entwurf von der RAL veröffentlicht und damit gültig. Die beiden Entwürfe finden Sie im Originaltext online unter www.rw-textilservice.de in der rechten Spalte unter „Downloads“. Meinrad Himmelsbach