Blazer und Rock gehen getrennte Wege Reduzierten Zeitwert berechnen

Ist es aufgrund unterschiedlicher Pflegekennzeichnung nicht möglich, beide Teile eines Kostüms gemeinsam zu reinigen, kann das zu Problemen führen: Mit der Zeit sind Farbabweichungen durch die unterschiedlichen Prozesse möglich. Führt die Behandlung eines Teiles zu einem Schaden, muss der Zeitwert anhand einer Tabelle ermittelt werden.

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    Bild 1Das Kostüm ist aufwändig gestaltet und schwierig zu pflegen.Fotos: Himmelsbach
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    Bild 2Die Pflegekennzeichnung gibt Auskunft darüber, dass der Rock bis zu fünf Prozent schrumpfen kann.

Reduzierten Zeitwert berechnen

Ein modisch bedrucktes Kostüm wird in eine Textilreinigung gegeben. Der Fachmann weiß: Normalerweise werden zwei- oder mehrteilige Bekleidungsstücke mit derselben Charge gereinigt, damit sich kein Unterschied im Aussehen ergibt. Auch wenn eine Farbdifferenz nach einem einmaligen Reinigungsprozess in vielen Fällen nicht eintritt, so ist doch das Risiko einer allmählichen farblichen Abweichung zwischen zwei oder mehr Teilen regelmäßig gegeben.

Deshalb wird immer empfohlen, bei mehrteiligen Textilien alle Teile zu reinigen oder zu waschen. Sollte also ein Kunde nur die Hose vom Anzug abgeben und diese durch eine Fehlbehandlung zu Schaden kommen, so kann der Textilreiniger einen Ersatz der Jacke in der Regel mit Erfolg schon deshalb ablehnen, da der Kunde den „Zusammenhang“ des Anzuges von sich aus aufgegeben hat.

Bei dem hellen, modisch bedruckten und bestickten Damenanzug (eine Mischung aus Baumwolle und Leinen mit zwei unterschiedlichen Geweben und bunten Paspeln) dieses Schadensfalls ist die Situation jedoch eine andere. Hier befindet sich in der Jacke eine Pflegekennzeichnung, die darauf hinweist, dass nur eine schonende Lösungsmittelbehandlung (Pflegekennzeichnung P) möglich ist, selbst das Bügeleisensymbol ist durchgestrichen. Auf der Kennzeichnung des Rocks ist hingegen Reinigen nicht erlaubt, dafür aber eine Schonwäsche bei 40 °C und Bügeln bei Temperaturstufe zwei.

Die unterschiedlichen Pflegeempfehlungen führen dazu, dass Rock und Jacke unterschiedlichen Bearbeitungsprozessen ausgesetzt werden müssen und sich dadurch farbliche Unterschiede ergeben. Der waschbare Rock wird an Farbtiefe verlieren, während der Blazer langsam, aber sicher durch die Pflegebehandlungen etwas vergrauen wird. Von der Konfektion her gedacht haben die Pflegeempfehlungen durchaus eine gewisse Berechtigung: Der Blazer ist aufwendiger geformt und behält durch eine Reinigungsbehandlung mit Lösungsmittel besser seine ursprüngliche Form. Schonwäsche würde aufwändiges Bügeln erfordern, das vielleicht deshalb durch den Hersteller verboten wurde, um bei Reklamationen Bügelfehler von Endkunden nicht nachweisen zu müssen. Allein die Tatsache, dass der Blazer gebügelt wurde, reicht aus, um eine Reklamation abzulehnen. Ein Rock bekommt oft schneller einen Fleck, der mit einer Wäsche entfernt werden kann. Beim Bügeln eines Rocks kann man meist nicht viel falsch machen. Er wird einfach „rundherum“ gebügelt. Warum er aber nicht gereinigt werden darf, dafür gibt es keine erkennbare Erklärung. Eine weitere Kuriosität: Bei der Pflegekennzeichnung befinden sich zusätzliche englischsprachige Hinweise. Unter anderen: „Shrinkage max. 5 %.“ Also kann der Rock maximal fünf Prozent einlaufen. Bei einem Bundumfang von beispielsweise 84 cm kann der Rock demzufolge um ganze 4,2 cm enger werden. Beim Blazer befindet sich dieser Hinweis nicht, da er ja auch nicht gewaschen werden darf.In der Praxis führt das dazu, dass der Rock nicht mehr passt. „Pech - es steht ja in der Pflegekennzeichnung“, könnte eine Antwort der Verkäuferin dann lauten.

Schadensursache

In vorliegendem Fall wurde der Blazer ordnungsgemäß gereinigt, der Rock mit anderen hellen Oberbekleidungsteilen mit Vollwaschmittel gewaschen. Unglücklicherweise ist der optische Aufheller auf den Baumwollstoff aufgezogen und führte zu einer „rötlichen Verfärbung“. Dies stellt eine Fehlbehandlung dar, da man creme- und pastellfarbene Oberbekleidung nicht mit Waschmitteln bearbeiten darf, die Aufheller enthalten. Eine Farbveränderung ist anderenfalls sozusagen programmiert.

Schadensregulierung

Da der Textilreiniger hier einen bedauerlichen Fehler gemacht hat, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der anhand der Zeitwerttabelle ermittelt werden kann. Dabei spielen neben dem ursprünglichen Einkaufspreis das Alter des Kostüms, also der Zeitraum zwischen Kauf und Auftragserteilung an die Reinigung, und auch der Zustand nach einer fehlerfreien Reinigungsbehandlung eine wichtige Rolle. Auch ist die so genannte „Lebenserwartung“ ein bedeutender Faktor bei der Ermittlung des Zeitwertes.

Mit Hilfe der Zeitwerttabelle der öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen des Textilreinigerhandwerkes, die allgemein anerkannt ist, kann die Zeitwertermittlung vorgenommen werden. Die Tabelle findet sich unter anderem auf der Homepage des Deutschen Textilreinigungs-Verbands (DTV). Falls die Zeitwerttabelle zur Hand genommen wird, kann die Ermittlung des Zeitwertes in sechs Schritten anhand dieses Beispiels nachvollzogen werden. Eine Modellrechnung für das Kostüm könnte folgendermaßen aussehen: Kaufpreis 180 Euro, Alter 14 Monate.

1. Schritt:

Die durchschnittliche Lebenserwartung von modischen Kostümen beträgt laut Zeitwerttabelle zwei Jahre. In der Sommersaison, für die das Kostüm gefertigt wurde, sind mehrere Pflegezyklen nötig. Da Blazer und Rock unterschiedlichen Pflegevorgängen unterzogen werden müssen, stellen sich die Farbtonunterschiede bereits nach einigen Pflegezyklen ein. So kann in diesem Fall die Lebenserwartung auf ein Jahr (eine Saison) reduziert werden.

2. Schritt:

In der Spalte „Lebenserwartung in Jahren“ trifft die linke Spalte 1 (= ein Jahr) zu.

3. Schritt:

Das Alter (14 Monate) in der Spalte suchen. Da das Alter über
12 Monaten liegt, trifft die unterste Zeile zu.

4. Schritt:

In der Zeile mit dem Alter „über 12 Monaten“ nach rechts in die Rubrik Zeitwert/Erhaltungszustand gehen.

5. Schritt:

Der Erhaltungszustand des Kostüms ist überdurchschnittlich gut, was einen Zeitwert von 20 Prozent des Anschaffungspreises ergibt.

6. Schritt:

Die Berechnung lautet dann 20 Prozent von 180 Euro. Das wären in dieser Beispielrechnung 36 Euro Zeitwert. Dieser Wertverlust ist für den Kunden bedauerlich. Die Ursache wurde jedoch bei der Konfektionierung zu Grunde gelegt.

Ein kleiner Trost für die Kundin könnte die Überlassung des Blazers zur weiteren Nutzung sein. Denn eigentlich ist mit 36 Euro das Kostüm bezahlt und beide Teile gehören der Reinigung. Die Zeitwerttabelle ist kein starres Schema, sondern erfordert je nach Einzelfall Abweichungen von den Durchschnittswerten.