Falsches Waschmittel Den Schmutz schön aufgehellt

Nach dem "schönsten Tag" kommt ein Brautkleid aus Polyester und Viskose zum Textilreiniger. Zunächst scheint es, als ob alle Flecken beseitigt werden konnten. Doch dann reklamiert die Kundin helle Stellen am unteren Saum. Den Grund findet der Sachverständige in der Waschmittelchemie.

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    Bild 1Das Brautkleid mit der bereits sichtbaren Farbveränderung am unteren Rand des Rockes. Fotos: Himmelsbach
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    Bild 2Mit der Quarzanalyselampe lässt sich der optische Aufheller gut sehen.

Den Schmutz schön aufgehellt

Ein wunderbares, cognacfarbenes Brautkleid mit Corsage und „Pulswärmern“ wurde für den „schönsten Tag im Leben“ eigens in den USA gekauft und durch eine Schneiderin für die Braut nach Maß angepasst. Der Tag der Hochzeit war traumhaft, es wurde ausgelassen gefeiert. Am Ende des Tages hatte das Kleid, wie es landauf, landab üblich ist, diverse Verschmutzungen und vor allem am unteren Saum, mit dem das Kleid den Boden berührte, „einschlägige“ Flecken.

Viele verheiratete Frauen haben bekanntermaßen die Angewohnheit, gelegentlich ihr Brautkleid hervorzuholen und (soweit noch möglich) anzuziehen, um sich an ihren Hochzeitstag zu erinnern. So soll das umgerechnet rund 2.500 Euro teure Kleid in die Reinigung gegeben werden, um die Tragespuren zu beseitigen.

In der Reinigung gibt man sich große Mühe mit der Beseitigung des Schmutzes am unteren Saum. Das Kleid, augenscheinlich aus 100 Prozent Polyester, wird einer ausgiebigen Vordetachur unterzogen. Dazu wird eine Waschmittellösung aus Vollwaschmittel hergestellt und der Saum sowohl von innen als auch von außen kräftig damit eingebürstet. Anschließend wird das Kleid schonend nassgereinigt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Sämtliche Flecken konnten beseitigt werden. Der Textilreiniger ist mit sich und seiner Arbeit mal wieder richtig zufrieden. Bei der Abholung des Kleides zeigt sich die Kundin ebenfalls zufrieden.

Eine Woche später kommt die Kundin jedoch zurück und reklamiert helle Stellen im gesamten Bereich des unteren Saumes, die bei näherer Betrachtung tatsächlich gut sichtbar sind. Zur Klärung der Schadensursache kommt das Kleid zum Gutachter.

Das Kleid besteht aus 55 Prozent Polyester und 45 Prozent Rayon. Bei dem Fasermaterial Rayon handelt es sich um die englische Übersetzung des deutschen Wortes Viskose. Viskose wird aus Cellulose hergestellt und lässt sich der Gruppe der Celluloseregeneratfasern zuordnen.

Waschmittelchemie ist ein großes Fachgebiet, in dem es ständig Neuerungen gibt. Neben den bewährten Waschmitteln gibt es heute für jeden speziellen Einsatz verschiedenste Kombinationen klassischer Inhaltsstoffe mit neu entwickelten Komponenten.

Vereinfacht kann man konfektionierte Waschmittel zunächst in drei Gruppen einteilen: Feinwaschmittel, Buntwaschmittel, Vollwaschmittel. Bei den Feinwaschmitteln handelt es sich um ph-neutrale Waschmittel ohne Bleichmittel und ohne optischen Aufheller. Bei den Buntwaschmitteln um alkalische Waschmittel, die in erster Linie durch die Alkalität eine höhere Waschwirkung erzielen. Sie enthalten ebenfalls keine Bleichmittel und optischen Aufheller. Vollwaschmittel sind alkalisch eingestellt und enthalten neben Bleichmitteln auch optische Aufheller.

Optische Aufheller sind mit Farbstoffen vergleichbar, die besonders gut auf Cellulosefasern aufziehen können. Diese „Farbstoffe“ wandeln unsichtbares UV-Licht in sichtbares Licht um. Dadurch wird die mit Vollwaschmitteln gewaschene Wäsche wie beispielsweise Hemden, Unterwäsche, Frottierware und Tischwäsche besonders strahlend weiß.

Auf Polyesterfasern können die meisten optischen Aufheller im Rahmen einer Waschbehandlung jedoch nicht oder nur minimal aufziehen. Polyesterfasern lassen sich ja auch nur mit speziellen Färbeverfahren anfärben. Mit diesem Hintergrundwissen ergibt sich die Lösung des „Brautkleidfalles“ fast wie von alleine.

Schadensursache

Der Textilreiniger hatte in der Vergangenheit bereits einige Brautkleider mit der von ihm vorbereiteten Waschlösung angebürstet. Da es sich meist um Stoffe aus reinem Polyester handelte, war dies bislang selbst bei pastellfarbigen Kleidern problemlos. Erst als ein aus Polyester und Cellulosefasern gefertigtes Kleid damit bearbeitet wurde, sind Aufhellungen eingetreten. An den behandelten Stellen sind die Aufheller auf den Viskosefaseranteil aufgezogen und führen zu der reklamierten Schädigung. Eine Überprüfung dieser Hypothese mit der Quarzanalyselampe bestätigt dies eindrucksvoll.

Schadensregulierung

Da die Gebrauchsflecken auch mit einer Lösung aus Buntwaschmittel zu entfernen gewesen wären, liegt die Verantwortung für die Farbveränderung beim Textilreiniger. In diesem Falle beträgt der Zeitwert entsprechend der von den deutschen Sachverständigen beschlossenen und vom DTV (Deutscher Textilreinigungs-Verband; www.dtv-bonn.de) herausgegebenen Zeitwerttabelle, 50 Prozent vom Anschaffungspreis, also 1.250 Euro.