Eine Kundin bringt einen weißen Blazer mit schwarzen Effektgarnen in die Textilreinigung. Nach der Grundreinigung scheinen Teile der Fäden verschwunden zu sein. Niemand kann den Schaden erklären. Das Rätsel löst erst der beauftragte Gutachter.
Der Faden, der nicht reißen kann
Ist der Faden gerissen?So schnell und einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten. Zunächst muss dazu die Vorgeschichte geschildert werden. Diese beginnt damit, dass ein weißer Damenblazer mit schwarzen Effektgarnen bei einer Festlichkeit getragen wurde. Verständlicherweise war nach der Feier eine Chemischreinigungsbehandlung erforderlich, da nicht nur leichte Make-up-Anfärbungen am Kragen vorgelegen haben, sondern auch die gewünschte Sauberkeit an den Unterärmeln nicht mehr gegeben war.
Bei der Abgabe des Kleidungsstückes wurde von der Besitzerin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Blazer erst vor wenigen Tagen gekauft wurde und nicht billig war. Es sollte also die erste Reinigung werden. „Besser wäre es allerdings“, so die Kundin, „man könne eine örtliche Reinigung des Kragens vornehmen. Das ist viel weniger Aufwand und kostet auch nicht so viel.“
Die Ladnerin, die sicher nicht selten mit solchen Wünschen konfrontiert wird, reagierte aus ihrer Erfahrung heraus völlig richtig. Sie erklärte, dass eine lokale Reinigung nicht möglich sei und im Übrigen eben aufgrund einer Allgemeinverschmutzung eine Ränderbildung eintreten könnte. Außerdem seien die Ärmel ebenfalls verschmutzt.
Die Kundin willigte ein, den Auftrag zu erteilen, wie ihr empfohlen war. So wurde der Blazer von der Textilreinigung in Empfang genommen und eine sorgfältige Bearbeitung zugesagt. Das Versprochene wurde umgesetzt, aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kam es zu einem zunächst unerklärlichen Schaden.
Unter dem linken Revers hatte sich eine helle, fast kreisrunde Stelle gebildet. Diese erweckte den Eindruck, dass der schwarze Effektfaden entfernt wurde (Bild 1). Im Reinigungsbetrieb wurde gerätselt, wie dieser Schaden entstanden sein könnte. Alle Möglichkeiten wurden durchgespielt, aber ohne Erfolg. Eine Vordetachur oder Vorbehandlung hatte nicht stattgefunden, lediglich die Grundreinigung war vorgenommen worden.
Also wurde man sich einig, dass der Verlust der Fäden nicht durch eine unsachgemäße Arbeit im Reinigungsbetrieb entstanden sein konnte. Aber einige Zweifel blieben. Doch man erinnerte sich an die kritische Kundin und die von ihr gewünschte „lokale Reinigung“. Somit wurde eine Gutachterstelle eingeschaltet, um eine Klärung möglichst schnell zu erreichen.
Schadensursache
Ein Teil des Rätsels wurde schnell gelöst, denn die erste Untersuchung ergab, dass gar kein Faden in das weiße Gewebe als Effekt eingearbeitet war, sondern dass es sich um einen farbigen Aufdruck handelt, der einen Textilfaden vortäuscht. Es blieb allerdings der zweite Teil der Frage noch offen, wie dieser Faden so einfach verschwinden konnte. So wurden an Nahteinschlägen Versuche unternommen, wie und womit dieser Druck angelöst werden kann.
Schließlich hat sich ergeben, dass eine Vorbehandlung im Reinigungsbetrieb nicht stattgefunden hat. Vielmehr zeigten Versuche, dass eine Empfindlichkeit des Druckes gegenüber Alkohol gegeben ist. Dieser löst den Farbstoff nicht spontan an, sondern schädigt die Bindung zum Faserstoff und wird erst durch den Grundreinigungsprozess ausgespült.
Schadensregulierung
Bei genauer Betrachtung von Bild 2 sind noch Reste des Druckes schwach zu erkennen. Somit muss die Vorschädigung bereits im Einflussbereich der Besitzerin des Blazers verursacht worden sein, zum Beispiel durch Parfum, Körperspray oder dergleichen. Jetzt kann also die Frage beantwortet werden: Ein Faden ist nicht gerissen, da es überhaupt keinen gab.