Gardinen Stores mit Fadenziehern

Wenn die helle Jahreszeit beginnt, muss auch die Wohnung in frischem Glanz erstrahlen. Vielfach werden Gardinen in Wäschereien und Reinigungen professionell gepflegt. Umso ärgerlicher ist es, wenn dabei etwas schiefgeht – wie bei den Eheleuten Monzel im folgenden Fall.

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    20-fache Vergrößerung der Gardine: Die Fadenzieher sind gut zu erkennen.
    © Himmelsbach
    20-fache Vergrößerung der Gardine: Die Fadenzieher sind gut zu erkennen.
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    Die Gardine hängend nach der Bearbeitung in der Wäscherei.
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    Die Gardine hängend nach der Bearbeitung in der Wäscherei.

Das Wohnzimmer eines Ehepaares im "Rheinischen" soll wieder in Frische erstrahlen. Deshalb müssen auch die beiden Stores gewaschen werden. Sie sind jedoch zu groß für die heimische Waschmaschine, sodass das Ehepaar auf die Hilfe einer altbekannten, ortsansässigen Wäscherei zurückgreift. "Kein Problem, ihre Stores sind bei uns in besten Händen." Bestärkt durch das Beratungsgespräch kehrt Frau Monzel heim und hofft, dass die Vorhänge bald wieder an Ort und Stelle sind. Schließlich kommen doch in drei Wochen die neuen Nachbarn zum Abendessen. Bis dahin ist zwar noch Zeit, aber Frau Monzel hasst es, alles auf den "letzten Drücker" zu erledigen.

Schadensbild der Stores und Erstgutachten

In der Wäscherei werden die Vorhanggleiter entfernt und die Stores einer Feinwäsche unterzogen. Zum Trocken werden die Stores aufgehängt. Eine Bügel- oder Dämpfbehandlung erscheint der Wäscherei nicht nötig.

Mit Kleinigkeiten beteiligt sich auch Herr Monzel an der Erledigung der Aufgaben im Haushalt. So ist er gerne bereit, die fertigen Stores von der Wäscherei abzuholen und nach Hause zu chauffieren. Frau Monzel kommen die Tränen, als sie sieht, wie das Ergebnis der Wäsche ausgefallen ist. Überall sind kleine Fadenzieher erkennbar, über die gesamten Stores sind diese Defekte verteilt; zudem sind die Stores furchtbar knittrig. Herr Monzel kann die Aufregung gar nicht verstehen. Er kann keine Schädigung entdecken und hält seine Frau für etwas überspannt. Als sie ihm die Stellen genau zeigt, sieht er sie auch: "Schatz, das stört doch keinen." – "Doch, mich!"

Stores mit Fadenziehern: Wurden die Textilien richtig gepflegt?

Die Stores gehen deshalb als Reklamation zurück in die Wäscherei. Die behauptet, keinen Bearbeitungsfehler gemacht zu haben. Frau Monzel wendet sich schließlich an die Schlichtungsstelle für Textilreinigungsreklamationen mit der Bitte um eine fachliche Beurteilung. Das Schlichtungsgutachten fällt für die Wäscherei "vernichtend" aus: "Der Warenausfall der Stores zeigt deutlich, dass sie mit zu hoher Temperatur und unter Einwirkung zu hoher Mechanik (Trommelbeladung, zu hohe Schleuderdrehzahl) behandelt wurden.

Des Weiteren sind diverse Fäden gezogen, die beim Rollieren in der Maschine durch die Gardinenhäkchen entstanden sind. Im Rahmen der fachmännischen Warenschau hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass es zu diesen Schädigungen kommen kann, wenn die Häkchen in den Stores verbleiben. Die Stores wurden nicht den spezifischen Materialeigenschaften entsprechend behandelt. Der Schaden liegt im Verantwortungsbereich der Textilreinigung."

Mit dem Gutachten im Rücken fordert die Kundin als Ersatz mehr als 1.000 Euro von der Wäscherei. Diese möchte das Untersuchungsergebnis jedoch nicht akzeptieren: Weder seien die Gardinengleiter in den Stores belassen worden, noch seien Fehler in Bezug auf Beladung oder Temperatur unterlaufen. Ein Sachverständigengutachten soll Klarheit bringen.

Zweitgutachten: Was verursachte den Fadenzieher?

Bereits als die Gutachter das Paket öffnen, fällt auf, dass die gelieferten Stores sehr knittrig sind. Da zwei Stores vorhanden sind, können an einem der beiden Versuche durchgeführt werden, ohne die Beweislage zu beeinträchtigen. Um den nicht auf den ersten Blick augenfälligen Schaden überblicken zu können, bügelt der Gutachter in einem ersten Versuch den Store mit schwacher Hitze. Problemlos lässt sich der Store glätten. Eine Fixierung der Falten und Kniffe durch heiße Flotte, Schleudern oder/und einen nicht ausreichenden "Cool-down" nach der Waschbehandlung ist nicht festzustellen. Diese Rückschlüsse der Schlichtungsstelle lassen sich nicht erhärten.

Wie lässt sich aber die Frage beantworten, ob die Fadenzieher durch verbliebene Vorhanggleiter verursacht wurden? Falls, wie von der Wäscherei behauptet, der Schaden trotz des Entfernens der Vorhanggleiter eingetreten ist, müsste ein erneutes Waschen des Stores ohne Vorhanggleiter zur Ausweitung der Schädigung führen. Verändert sich nichts, wäre es erheblich wahrscheinlicher, dass bei der ersten Wäsche vielleicht doch die Vorhanggleiter im Raffband verblieben sind und den Schaden verursacht haben.

Laut der beigefügten Anschaffungsrechnung dürfen die Stores einer Feinwäsche bei 30 °C mit Feinwaschmittel unterzogen werden. Zudem wird ausgeführt, dass auch eine "chemische Feinreinigung" möglich sei (Anmerkung: Vielleicht ist das der Begriff, der in unserer Branche das Wort "Vollreinigung" ablösen könnte?).

Zur Vorbereitung des zweiten Versuchs fertigte der Gutachter eine 42 × 59 cm große Schablone aus Papier, die er einem zufällig ausgewählten Referenzbereich zuordnete. Die Schädigungen der Vorderseite des Stores wurden auf die Vorderseite der Papierschablone, jene der Rückseite auf die Rückseite des Papiers aufgezeichnet. Danach wurde ohne Vorhanggleiter eine Feinwäsche bei 30 °C mit Feinwaschmittel durchgeführt.

Zum Trocknen wurde der Store aufgehängt. Anschließend legte der Sachverständige die Schablone auf die definierte Stelle. Er prüfte, ob weitere Schadstellen entstanden waren. Tatsächlich hatten sich die Schäden auf beiden Seiten ausgeweitet. Dadurch konnte die Wäscherei nachweislich und vollumfänglich entlastet werden.

Der Gutachter empfiehlt

Dipl.-Betriebswirt (BA) Meinrad Himmelsbach ist Textilreinigermeister und von der Handwerkskammer Freiburg öffentlich bestellter Gutachter für das Textilreinigerhandwerk.
Meinrad Himmelsbach. - © Himmelsbach

Es gibt nahezu unendlich viele unterschiedliche Stores.
Manchmal reicht es aus, sie direkt nach dem Waschen nass aufzuhängen. Oft ist dies jedoch, was die Glättung angeht, nicht ausreichend. Sie müssen auch gebügelt oder gedämpft werden. Das ist lästig und teurer, aber – natürlich je nach Qualitätsanspruch – unumgänglich.

Im Rahmen der Schiedsstellenarbeit können die Untersuchungen, die das Gremium durchführt, nicht so sehr in die Tiefe gehen, wie dies im Rahmen eines Sachverständigengutachtens möglich ist. Dadurch bedingt kann es in seltenen Fällen zu Fehleinschätzungen kommen. Daraus lassen sich keine verallgemeinernden Rückschlüsse
auf die Qualität der Arbeit der Schlichtungsstelle(n) ziehen.

Schadensursache: Locker gedrehte, flauschige Garne und steifes Raffband

Die eigentliche Ursache der Schädigung ist auch nicht, wie man vermuten könnte, in der Gewebekonstruktion zu suchen. Viele Stores weisen ähnliche Konstruktionen und ähnlich wenige Bindungspunkte auf wie der streitgegenständliche Store. Die Besonderheit dieser Stores liegt in der offenen, flauschigen Beschaffenheit der Mehrzahl der Kett- und Schussfäden. Diese flauschig wirkenden Fäden geben dem Store einen sehr weichen Griff.

Die locker gedrehten, flauschigen Garne in Verbindung mit dem steifen Raffband haben zu den reklamierten Fadenziehern geführt. Durch die Verwendung eines weicheren Raffbandes hätte der Schaden vermieden werden können. Die Eheleute Monzel sind in diesem Fall umfangreich geschädigt. Sollte der Schadensverursacher die gesamten angefallenen Kosten übernehmen, könnte man von einem Wunder sprechen.