Damit Feuerwehrleute im Einsatz gut zu sehen sind, trägt ihre Schutzbekleidung an bestimmten Stellen Reflexstreifen. Im folgenden Schadensfall scheint das Reflexmaterial der Einsatzbekleidung verfärbt zu sein. Der beauftragte Gutachter kommt der Ursache mittels Ausschlussverfahren auf die Spur.
Jahrelang ist die Feuerwehr des beschaulichen Ortes Brandstetten zufriedener Kunde des in einer Nachbargemeinde befindlichen Textilservicebetriebes. Waren Einsatzjacken und Hosen nach einem Brand verschmutzt, brachte sie ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr in die Wäscherei und holte sie einige Tage später wieder ab. So trifft die Reklamation des zuständigen Zeugwarts, die Einsatzjacken seien verfärbt, aus heiterem Himmel in der Wäscherei ein. In der ersten Inaugenscheinnahme scheinen die Reflexstreifen der als Muster zugesandten Jacke gelb verfärbt (Bild 2). Was könnte die Ursache dieser Verfärbung sein? Unterschiedliche Szenarien werden durchdacht und die Verfahren für die Pflegeverfahren der Feuerwehreinsatzbekleidung nochmals überprüft. Nachdem alle Bemühungen zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nahezu zeitgleich erreicht die Wäscherei die Nachricht, dass etwa 20 weitere Jacken und Hosen beschädigt sind und die Feuerwehr als Ersatz für diese Bekleidung 12.000 Euro Schadensersatz verlangt. Der Einkaufspreis lag bei etwa 1.000 Euro pro Stück, sie seien außerdem kaum gebraucht, so die Begründung. Aufgrund der relativ großen Anzahl reklamierter Textilien wurden mehrere Teile zur Begutachtung angefordert. Dies erlaubt normalerweise, sich ein verlässlicheres Bild von der Schadensursache zu machen.
Schadensbild
Feuerwehrjacken und die dazugehörigen Hosen sind persönliche Schutzausrüstung (PSA), die in aller Regel fünf Schutzfunktionen erfüllen muss. Hitzeschutz gegen Flammen und Funkenflug, Nässeschutz gegen Regen und Löschwasser, Schutz vor Chemikalien und Schutz vor Kälte. Außerdem ist eine gute Wahrnehmbarkeit bei Tag und Nacht erforderlich. Da diese Schutzfunktionen weitgehend durch Normierung geregelt sind, handelt es sich um sogenannte „Multinormenbekleidung“.
Die Textilien bestehen aus einem hitzebeständigen Oberstoff aus Armidfasern, die durch Spezialpolymere wasser- und chemikalienabweisend sind. Darunter befindet sich ein Membransystem, das Wasserdampf von innen nach außen durchlässt, Flüssigkeiten jedoch nicht von außen nach innen. Dämmende Vlieseinlagen dienen der Hitzeisolation und die innerste Schicht als Isolierung und zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten. Der Oberstoff ist mit Leuchtstreifen versehen, um eine gute Wahrnehmbarkeit bei Tag und bei Nacht zu gewährleisten. Bei den Leuchtstreifen handelt es sich laut Kennzeichnung um Reflexmaterial der Marke „3M Scotchlite“. Das Material besteht aus sehr kleinen, direktverspiegelten und offenliegenden Glaskugeln, die mit einer Binderschicht auf ein leuchtgelbes Grundgewebe aufgebracht sind. Diese Leuchtstreifen wurden nun als verfärbt reklamiert. Bei der Untersuchung mittels Auflichtmikroskopie ist zu erkennen, dass es sich weder um eine Verfärbung durch Anlagerung noch durch Abtrag von Farbstoffen handelt. Bild 4 zeigt einen vollständig intakten Ausschnitt eines Leuchtstreifens. In Bild 5 sind bereits einige Kügelchen abgelöst und auf Bild 6 ist eine umfangreiche Ablösung der Glaskügelchen erfolgt. Auf sämtlichen zur Untersuchung eingereichten Teilen findet sich eine Schädigung der Leuchtstreifen durch abgetragenes Reflexmaterial. Es werden keine anderweitigen Schädigungen oder Verschmutzungen der Einsatzbekleidung reklamiert. Bei der Schädigung der Leuchtstreifen handelt es sich nicht nur um eine Beeinträchtigung des Aussehens, die Leuchtstreifen dienen der Wahrnehmung der Feuerwehrleute und somit deren Sicherheit. Deshalb müssen die Leuchtstreifen die durch Norm geforderten Rückstrahlwerte erreichen. Das ist bei den beschädigten Streifen jedoch nicht der Fall.
Schadensursache
Eine Ablösung der Glaskügelchen ist durch eine Fehlbehandlung im Textilservicebetrieb denkbar. Folgende Ursachen kommen dafür in Betracht:
Hitzeeinwirkung von mehr als etwa 135 °C kann den Verbund der Glaskügelchen mit der Binderschicht lösen, ebenso mechanischer Abrieb der Kügelchen durch Beladung der Waschschleuder- oder Reinigungsmaschinen mit mehr als 65 Prozent der Nominalbeladung. Ursache können auch mechanische Einflüsse bei der Bearbeitung auf einer Waschstraße sein. Allein aufgrund der Alterung kann die Binderschicht ihre Haftkraft verlieren (bei guter Qualität nach etwa acht Jahren). Chemikalien, insbesondere starke Säuren und Laugen, also auch hochalkalische Waschmittel oder Fleckenentferner (pH-Wert darf maximal 11,0 betragen), sowie Bleichmittel und lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel können zu Schädigungen führen. Bereits die Vordetachur mit einem der oben genannten Mittel kann zur Ablösung der Glaskügelchen führen.
Im nächsten Schritt wird überprüft, ob das Schadensbild mit einer der möglichen Schadensursachen in Übereinstimmung gebracht werden kann. Schäden durch lokales Einwirken einer Flüssigkeit sind meist an scharfen Rändern erkennbar. Der Bereich der Flüssigkeitseinwirkung zeichnet sich vom unbeschädigten Bereich scharf ab. Stellen, die durch Hitze geschädigt wurden, sind in der Regel unscharf begrenzt. Die Bereiche maximaler Temperatureinwirkung laufen fließend in nicht hitzeexponierte Gebiete über.
Mechanische Schädigungen durch eine Behandlung in
der Wasch- oder Reinigungsmaschine oder im Trockner sind üblicherweise nach dem Zufallsprinzip über die gesamten Textilien verteilt. Eindeutig abgrenzbare geschädigte Bereiche sind oftmals auf mechanische Einwirkung während des Gebrauchs der Textilien zurückzuführen.
Die Schädigungen der durchgemusterten Teile passen nicht in eines dieser Schadensmuster. Insgesamt ist die Schädigung durch Gebrauchseinflüsse am wahrscheinlichsten, beispielsweise während eines Einsatzes. Das Ausmaß der Schädigung der Reflexstreifen wird häufig erst nach der Wäsche ersichtlich, da durch die damit verbundene, unvermeidbare Mechanik das bereits abgelöste Material weggespült wird. Es ist typisch, dass diese Reklamation plötzlich erfolgt. Die Schädigungen durch Gebrauchseinflüsse haben sich langsam durch mehrere Nutzungs- und Waschvorgänge aufsummiert. Irgendwann kommt der Tag, an dem diese Schäden dem Kunden auffallen. Aufmerksam geworden mustert er dann den gesamten Bestand durch und stellt weitere Schädigungen fest, die er folgerichtig ebenfalls reklamiert.
Fazit des Gutachtens
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass keine Anzeichen einer Fehlbehandlung durch den Textilservicebetrieb festzustellen sind. Auch wenn die Schadensursache nicht eindeutig bewiesen werden kann, trifft den Textilservicebetrieb damit kein Verschulden, ein Schadensersatzanspruch gegen ihn ist somit nicht gegeben.
Da es sich bei der Pflege von Feuerwehrbekleidung um persönliche Schutzausrüstung handelt, sind jedoch noch weitere Aspekte zu beachten. Während man bei Lohnwäsche, also der Pflege kundeneigener Ware, nicht verpflichtet ist, die Rückstrahlwerte und die anderen Schutzfunktionen vor der Rücklieferung zu testen, ist dies bei Mietwäsche im Leasingbereich grundsätzlich erforderlich, da die Schutzbekleidung ja als solche vermietet wird und deshalb die Schutzfunktionen auch erfüllen muss. Aber Achtung: Auch für Lohnwäsche von kundeneigener persönlicher Schutzausrüstung gelten besondere Anforderungen. Die Kennzeichnung „i“ in einem stilisierten Schriftstück (Bild 3) zeigt an, dass es zu diesem Produkt eine Herstellerinformation gibt. Die Beachtung dieser Information im Hinblick auf die Textilpflege ist gesetzlich vorgeschrieben. Falls man sich nicht an diese Angaben hält (z.B. weil man sich die Informationen nicht aushändigen lässt), besteht im Zweifelsfall Gefahr, als „Quasihersteller“ der Textilien betrachtet zu werden, was umfangreiche Haftung auslösen kann.
Der Textilservicebetrieb hat sich an die Pflegeanweisungen gehalten und auch die Feuerwehr aus Brandstetten akzeptiert das Gutachten, zumal einige der Teile bereits mehr als acht Jahre alt sind und bereits häufig im Einsatz waren.
Zum Autor: Dipl.-Betriebswirt (BA) Meinrad Himmelsbach, Textilreinigermeister und von der Hand- werkskammer Freiburg öffentlich bestellter Gutachter für das Textilreinigerhandwerk