Ungewollte Lüftungsschlitze Klimawandel und ein Hemd

Ein Herrenhemd weist nach der professionellen Reinigung zwei Risse im rechten und linken Ärmel am Übergang zum Rumpfteil auf. Der Sachverständige stellt fest: Es ging in diesem Fall nicht um klimaregulierende Belüftung, sondern um Orientierungspunkte für Näherinnen.

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    Ein Hemd weist ungewollte Lüftungsschlitze im Achselbereich auf. Fotos: Himmelsbach
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    Die Risse kamen nach der Bearbeitung in der Textilreinigung zum Vorschein. Der Sachverständige kommt zum Ergebnis: Die Schädigungen wurden von einem Einkerbgerät verursacht.

Es ist inzwischen kaum mehr umstritten: Auf unserer Erde findet ein Klimawandel statt, der sich in einer globalen Erwärmung und daraus resultierenden Folgen bemerkbar macht. In dem hier vorgestellten Fall scheint es, als ob sich die ersten Hemdenhersteller bereits darauf einstellen.

Ein Lüftungsschlitz im vorderen Achselbereich kann bei zu hoher Körpertemperatur Abhilfe schaffen und zum besseren Temperaturausgleich führen. Durch den „Kamin­effekt“ entsteht ein Luftzug, der die ­körpernahe Luft von den Manschetten zu den Lüftungsschlitzen transportiert. Dort entweicht die warme Luft und staut sich so nicht mehr unter den Achseln.

Ähnliche Konfektionsideen sind bereits bei manchen Funktionsoutdoorjacken umgesetzt. Sie haben im Achselbereich Schlitze, die man mit einem Reißverschluss öffnen oder schließen kann, je nach Situation. Auch Theater arbeiten von Fall zu Fall mit Kostümen, bei denen unter den Achseln Öffnungen angebracht sind, damit die Schauspieler auf der Bühne nicht über Gebühr schwitzen müssen.

Nach Aussage des reklamierenden Kunden und Auftraggebers des Gutachtens, sind die Lüftungsschlitze in dem vorliegenden Hemd jedoch nicht gewollt und waren vor der Bearbeitung durch die professionelle Textilpflege auch nicht vorhanden.

Schadensbild und -analyse

Bei der Schädigung handelt es sich um einen Riss im Vorderteil im Bereich der jeweiligen Ärmelansatznaht. Bei der orientierenden Untersuchung der Gewebefestigkeit zeigt sich, dass das Hemd noch eine gute Festigkeit aufweist. Auch der Verdacht, dass es sich um einen Schaden handelt, der durch eine zu hohe Zugkraft der Ärmelspanner verursacht wurde, kann entkräftet werden. In diesem Falle würde das Gewebe quer zur Spannrichtung oder entlang der Nähte reißen. Ein Nähfehler kann in Erwägung gezogen werden – er ist allerdings an zwei gegenüberliegenden Ärmeln an jeweils der gleichen Stelle mehr als unwahrscheinlich.

Schadensursache

Aber bleiben wir beim Herstellungsprozess des Hemdes: Um das Zusammennähen der Textilien für die meist weiblichen Näherinnen zu erleichtern, werden die Einzelteile gekennzeichnet. Dabei verwendet man nicht nur Aufkleber oder farbige Striche, sondern teilweise werden die Teile an definierten Stellen eingeschnitten. Anhand dieser Markierungen sind die verschiedenen Stoffstücke, aus denen ein Hemd besteht, in der Näherei beim Zusammennähen abzupassen. Diese Markierungspunkte als An- und Aufsetzpunkte können je nach Warenart und Verwendungszweck auf unterschiedliche Weise angebracht werden. Ein Verfahren, um an den Schnittkanten Markierungen zu setzen, ist das kurze, seitliche Einschneiden bzw. Einkerben mit einem Einkerbgerät. Wenn diese Kennzeichnungsschnitte, Knipse genannt, wie in dem vorliegenden Schadensfall, zu tief ausgeführt werden, kann es zu Schäden kommen.

In diesem Fall waren die Schadstellen nicht sofort erkennbar, sondern wurden erst durch die Einwirkung der mechanischen Käfte bei der Waschbehandlung und beim Finishen auf dem Hemdenfinisher sichtbar.

Natürlich ist es immer ungünstig, wenn Schäden erst durch die Bearbeitung in der professionellen Textilpflege zu Tage treten. Der Kunde geht stets von einem Ursache-Wirkungs-Zusammenhang aus. Er denkt folglich, dass ein Schaden, der erst nach der Bearbeitung in der Textilreinigung erkennbar ist, auch vom Textilreiniger verursacht wurde. Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch um einen Mangel, der vor der Bearbeitung bei der fachmännischen Warenschau den Augen der Fachleute verborgen war und deshalb bei der Warenannahme nicht erkannt werden konnte.

Schadensklärung

Ob der Kunde anhand des Gutachtens versucht hat, gegenüber seiner Verkaufsstelle einen Schaden geltend zu machen, ist leider nicht bekannt. Falls ein Kaufbeleg vorhanden ist, wäre die Chance jedoch groß, Ersatz zu bekommen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für Privatkunden war noch nicht abgelaufen und es handelt sich um einen typischen Gewährleistungsschaden.

Auch den Weg direkt über den Hersteller kann man versuchen. Hier gibt es jedoch keine Rechtsansprüche. Man kann allenfalls auf Einsehen und Kulanz des Herstellers hoffen. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche, auch gute Erfahrungen.