Die Auffrischung einer blauen SKAG-Outdoorjacke ist noch gut geworden. Mit dem Reinigungsergebnis einer zweiten roten Outdoorjacke ist die Kundin jedoch nicht zufrieden und erwartet vom Reiniger die Erstattung der Kosten von 150 Euro, weil dieser „die Jacke zu heiß gewaschen“ habe. Was war passiert?
Aufgequollene Beschichtung
„Die Jacke meines Mannes ist so gut geworden, da wollte ich meine auch wieder auffrischen lassen. Aber jetzt ist sie total versaut und kaputt“, meldet sich eine unzufriedenen Kundin. Eine SKAG-Outdoorjacke war entsprechend der Herstellerempfehlung schonend bei 30 °C gewaschen, imprägniert und in einem Trockner mit Feuchtigkeitssensoren auf fünf Prozent Restfeuchte getrocknet worden. Nach dem Trocknen war der Oberstoff der Jacke stark „verklebt“.
Die Jacke wurde daraufhin mit einem Begleitbrief an die Kundin zurückgesandt. In dem Schreiben wurde auf die mangelnde Waschbeständigkeit der Jacke hingewiesen und empfohlen, über eine Reklamation beim Einzelhändler vom Hersteller eine schriftliche Stellungnahme anzufordern.
„Ich sehe das gar nicht ein! Das ist bei Ihnen passiert! Sie sind versichert und brauchen es nur Ihrer Haftpflichtversicherung melden!“ Und weiter: „Mein Mann hat genau die gleiche Jacke nur in einer anderen Farbe und die war vor drei Wochen bei Ihnen und ist tadellos geworden. Sie haben sicher einen Fehler gemacht.“ Und so weiter und so fort.
Ein Gutachter wird eingeschaltet und stellt fest: Der Oberstoff der Jacke besteht aus beschichtetem Polyester, das Futter aus einem Polyester-Polyamid-Mischgewebe. Entsprechend der Pflegekennzeichen darf sie weder gebleicht noch gebügelt oder gereinigt werden. Im Haushaltstrockner darf die Jacke ebenfalls nicht getrocknet werden.
Der Oberstoff setzt sich aus einem rotem Stoffteil und einem dunkelblauen Stoffteil zusammen. Der rote Stoff ist verklebt, der Dunkelblaue unbeschädigt. Das Auseinanderziehen der Verklebungen führt zu einer teilweisen Ablösung der Beschichtung. Hat der Reinigungsbetrieb nun einen Fehler gemacht? Hätte er die Jacke nicht in den Trockner geben dürfen?
Schadensursache
Die internationalen Pflegekennzeichen beziehen sich beim Trocknersymbol ausdrücklich auf den Haushaltstrockner. Es kann deshalb daraus nicht geschlossen werden, dass eine Behandlung in einem Gewerbetrockner bei durchgestrichenem Symbol bereits eine Fehlbehandlung darstellt. Sollten die Verfahrensbedingungen im Gewerbetrockner, fachlich gesehen, dem Textilgut angepasst sein, steht einer Behandlung im Gewerbetrockner nichts im Wege. Der Trockner sollte eine wirksame Feuchtigkeits- und Temperaturüberwachung aufweisen.
Darüber hinaus sind heute fest einprogrammierte Verfahrensabläufe Standard, um die Verfahrensbedingungen an die Erfordernisse der jeweiligen Textilien zuverlässig anzupassen. Wichtig ist insbesonders, die vorgegebenen Abkühlzeiten einzuhalten und die Knitterschutzfunktion zu beachten. Die Knitterschutzfunktion stellt sicher, dass nach Ende der Trocknung die Textilien, sofern sie nicht entladen werden, hin- und hergewendet werden. Das verhindert, dass die warmen Textilien im Trockner knittern, und sorgt für eine weitere Abkühlung der Textilien.
Zu den häufigsten Schäden, die durch das Trocknen in einem Trockner entstehen, gehört das Übertrocknen der Textilien. Wird die gesamte Feuchtigkeit aus der Ware herausgetrocknet, können Textilien durch „Übertrocknen“ krumpfen oder durch zu hohe Temperaturen thermisch geschädigt werden.
Bei vorzeitigem Abbruch des Trocknungsvorgangs und gleichzeitigem Verbleib der Ware im Trockner können ebenfalls thermische Schädigungen und im schlimmsten Fall auch Brände durch Selbstentzündung der Wäsche entstehen. Insbesondere wenn die Wäsche noch fett-, öl- oder lösemittelhaltige Verschmutzungen aufweist.
Schadensregulierung
Die Beschichtung der reklamierten Jacke besteht aus einer Polyuretanmasse, die im Streichverfahren von innen auf den Oberstoff aufgebracht wurde.
Im mikroskopischen Bild lassen sich die Unterschiede in der Beschichtung des roten Polyesterstoffs vom blauen gut erkennen. Während die Beschichtung des blauen Polyesterstoffs eine regelmäßige, glatte Oberfläche aufweist, die sich im mikroskopischen Bild durch viele Punkte darstellt, ist die Beschichtung des roten Stoffs aufgequollen und bildet eine Waffelmusterung.
Die Beschichtung des roten Stoffs ist demnach geschädigt. Dies stellt offensichtlich einen Materialmangel dar. Ob sich die hieraus ergebenden Ersatzansprüche durchsetzen lassen, hängt auch davon ab, ob sich der Kauf belegen lässt und die zweijährige Gewährleistungszeit nicht überschritten wurde.