Tischwäsche unter Verschleiss Bleichen nicht erlaubt?

Bei Tischdecken eines Restaurants, die keine zwei Jahre alt waren und ausschließlich in der Wäscherei gepflegt wurden, traten Verschleißspuren in Form von starker Flusenbildung auf. Aggressive Waschmittel waren aber nicht die Ursache des Schadens.

  • Bild 1 von 2
    © Himmelsbach
    Bild 1Gebrauchte Tischwäsche nach etwa 250 Waschzyklen. Fotos: Himmelsbach
  • Bild 2 von 2
    © Himmelsbach
    Bild 2Neue Tischwäsche, die zwar gewaschen, aber nicht gebleicht wurde, ist nicht mehr optisch sauber.

Bleichen nicht erlaubt?

Weiße Baumwolltischdecken, einmal gekauft, können für viele Jahre im Restaurant genutzt werden, ohne dass mit Verschleiß zu rechnen ist. Mit dieser Ansicht kann man beruhigt in das Reklamationsgespräch mit der Wäscherei gehen, denn entweder handelt es sich um einen Bearbeitungsfehler der Wäscherei, was im Zweifelsfall augenscheinlich ist, oder der Wäschehersteller wird eben ersatzpflichtig. Mit dieser Einstellung werden Wäschereien oftmals konfrontiert. Meist bewahrheitet sich diese Ansicht nicht, denn auch Tischwäsche unterliegt einem Verschleiß. Die Gebrauchsdauer von weißer Tischwäsche wird von mehreren Faktoren bestimmt. Die Stapellänge der verarbeiteten Fasern, die Verschmutzung, das verwendete Waschprogramm und die Anzahl der Waschzyklen spielen dabei zentrale Rollen. Setzt man durchschnittliche Werte für diese Parameter an, so ergibt sich eine Dauer von 100 Waschzyklen. Dieser Wert findet sich auch in der aktuellen Zeitwerttabelle.

Bei der zur Reklamation und im weiteren Verlauf auch zur Begutachtung vorgelegten Ware handelte es sich um Wäsche, die zum Zeitpunkt der Reklamation etwa zwei Jahre alt war. Der Kunde war der Annahme, dass die Wäsche, die ausschließlich in der Wäscherei bearbeitet wurde, nach so kurzer Zeit unmöglich Verschleißspuren aufweisen kann.

Schadensursache

Bei genauerer Analyse der Lieferzyklen stellte sich heraus, dass die Tischwäsche, aufgrund der geringen Vorratshaltung, wesentlich häufiger genutzt wurde als zunächst angenommen. Das Restaurant wurde täglich angefahren, am Freitag sogar zweimal, was auch erforderlich war, da kein nennenswerter Ersatzbestand vorhanden war. Das Nachvollziehen der Liefermengen und Bestandsdaten ergab für den gesamten Tischwäschevorrat durchschnittlich drei Waschzyklen pro Woche. Damit sind bereits nach neun Monaten die vorgesehenen 100 Waschzyklen erreicht.

Trotzdem ließ sich die im Rahmen der Reklamation hinzugezogene Wäschefabrik für die reklamierte Hotelwäsche, ein branchenbekannter Lieferant aus dem Süden Deutschlands, dazu hinreißen, folgenden, in Passagen gekürzten Brief an das Restaurant zu schreiben: „Sie monierten, dass das Gewebe seit drei Monaten flust. (…) Wir haben die eingesandten Mundservietten sorgfältig getestet und geprüft. (…) Das Gewebe hat seine Festigkeit verloren, d.h. die Baumwolle löst sich auf, wodurch die Flusen entstehen. Dieses Erscheinungsbild deutet, unseren Untersuchungen zufolge, auf einen Einsatz aggressiver Waschmittel hin - möglicherweise wurde Chlor in überdosierter Menge eingesetzt. Diese scharfen Zusätze greifen die Fasern stark an und führen so zur Zerstörung der Gewebefestigkeit. Das Ergebnis ist, wie im vorliegenden Fall gut erkennbar, ein frühzeitiger Verschleiß der Ware. Liegt die bisherige Nutzungsdauer der Tischdecken unter 120 bis 150 Waschzyklen, so ist davon auszugehen, dass das Waschverfahren und die entsprechenden Parameter nicht optimal gewählt wurden und hierdurch eine Schädigung der Fasern eingetreten ist. Es ist uns im Nachhinein nicht möglich, die Zahl der Waschzyklen zu ermitteln. Aufgrund unserer Untersuchung und langjährigen Erfahrung können wir heute sagen, dass ein Material-, Verarbeitungs- oder Ausrüstungsfehler nicht vorliegt. Ein Tipp in eigener Sache: Vermeiden Sie möglichst, die Ware mit chlorhaltigen Mitteln zu waschen. Dosieren Sie die Waschmittel ökologisch, dann werden sie lange Freude an unseren Produkten haben.“

Das Schreiben unterstützt das reklamierende Restaurant in seiner Beschwerde gegenüber der Wäscherei. Es besagt eindeutig, dass die Wäscherei mit aggressiven Mitteln zu scharf gewaschen hat. Der Hinweis auf die Waschzyklen erscheint da eher nebensächlich.

Schadensregulierung

Bei der Prüfung des Sachverhalts im Rahmen der Gutachtenerstellung wird standardmäßig auch die Pflegeempfehlung des Herstellers eingeholt. Das Restaurant betonte, dass keine Pflegeempfehlung mit der neuen Wäsche überreicht worden sei.

Auf Nachfrage beim Hersteller erklärte dieser, dass jeder Lieferung die entsprechenden Pflegeempfehlungen beigelegt würden. Auch dem Gutachter schickt man diese Pflegeempfehlung zu. Es handelt sich um ein 28-seitiges Booklet mit dem Titel: „So werden Sie Wäschepflegeprofi.“ Dieses Booklet wird bei der Auslieferung allen Artikeln beigelegt, sei es Tischwäsche, Berufsbekleidung, Bettwäsche bis hin zu Matratzen. Die Pflegekennzeichen für die gekaufte Tischwäsche finden sich jedoch nicht darin. Diese findet man auf der Internetseite des Herstellers inkl. der Pflegeempfehlungen:Waschen bei 95 °C, nicht Bleichen, Bügeln auf Stufe drei, Tumblertrocknung auf Stufe zwei.

Interessant ist auch, dass nicht nur die Chlorbleiche „verboten“ wird, was bei weißer Tischwäsche zumindest auf Dauer kaum eingehalten werden kann. Schließlich gibt es Gewürzflecken, die erst im Nachwäschebereich mit chlorhaltigen Bleichmitteln zu beseitigen sind. Bei der die Reklamation betreffenden Tischwäsche geht man so weit, alle Bleichverfahren durchzustreichen. Eine auf diese Weise gekennzeichnete Wäsche ist im Prinzip als Wegwerfartikel zu betrachten, da bereits nach einmaliger Nutzung die Tischwäsche nicht mehr optisch sauber wird.

Bleichverfahren sind also bei dieser Tischwäsche gar nicht erlaubt. Auf Nachfrage erklärt die für die Kunden aus dem Bereich der gewerblichen Wäschereien zuständige Sachbearbeiterin: „Ja, wissen Sie, das ist für uns eine gewisse Sicherheit.“ Die Sicherheit für den Hersteller ergibt sich im Rückschluss aus folgender Situation. Ein Kunde reklamiert Tischwäsche. Eine exakte labortechnische Untersuchung ist zu teuer und müsste außer Haus gegeben werden. Sie könnte eventuell sogar einen Mangel an der Ware aufdecken. Also kommt man zu dem Schluss, dass die Ware mit zu aggressiven Mitteln bearbeitet wurde. Da die reklamierte Ware keine Rotwein- oder sonstigen, ausschließlich mit Bleichmittel zu entfernenden Flecken aufweist, ist die Wäsche offensichtlich gebleicht worden. Damit ist aus Herstellersicht eine Fehlbehandlung nachgewiesen und die Reklamation kann bereits deshalb (meist erfolgreich) abgewiesen werden. Eine effiziente und sehr kostengünstige Reklamationsbearbeitung auf Kosten der Kunden, oft auch auf Kosten der Wäschereibranche.

Dass die Tischwäsche, die bei Gebrauch weiße Faserreste absondert, nicht zu 100 Prozent aus Baumwolle besteht, sondern einen nicht unerheblichen Anteil an Zelluloseregeneratfasern enthält, wird mit keinem Wort erwähnt. Auch auf der Internetseite des Unternehmens ist die Materialbeschaffenheit mit 100 Prozent Baumwolle deklariert. Darauf angesprochen erklärt das Unternehmen: „Ja, es stimmt, wir hatten hier einen Wechsel in der Zusammensetzung der Fasern.“

In diesem Fall handelte es sich bei den flusenden Tischdecken um einen normalen, gebrauchsbedingten Verschleiß. Dieser fiel deshalb auf, weil durch die Verwendung von Modal- oder Viskosefasern mit kürzerer Stapellänge, das für diese Ware typische Flusen auftrat. Die weißen, kleinen Flusen lagern sich gerne auf den
dunklen Anzügen und Kostümen der Restaurantbesucher ab. Das musste bei der früher verwendeten Tischwäsche aus reiner Baumwolle nicht moniert werden.

Auch Tischwäsche aus Baumwolle unterliegt einem Verschleiß und wird brüchig, sie flust bei Gebrauch jedoch nicht in diesem Umfang.