„Kleiderbad“ wird zur „Basisreinigung“ Die Jacke steht auf dem Tresen

Nach einer Reinigungsbehandlung in Per wird eine wasserabweisende Jacke hart. Hat der Textilpflegebetrieb einen Fehler gemacht? Eine Beilsteinprobe und die neue RAL-RG 995 „Leistungsarten der Reinigung von Textilien“ helfen bei der Klärung des Schadensfalls.

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    1 Die Pflegekennzeichnung in der Jacke erlaubt die Reinigung in Perchlorethylen. Fotos: Himmelsbach
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    2 Die Beilsteinprobe: Ein Draht wird über dem Bunsenbrenner erhitzt.
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    3 Anschließend bringt man den heißen Draht an einer verdeckten Stelle mit dem Textil in Verbindung.
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    4 Die Flamme verfärbt sich grünlich: Das Gewebe ist PVC-haltig.

Wasserabweisend, praktisch und am besten schwarz soll die Jacke sein; nicht viel kosten und ohne lange Verkaufsgespräche schnell zu besorgen sein. Das Kaufmuster für so manch alleinstehenden Mann könnte damit ausreichend präzise umschrieben sein. Vielleicht auch für den Kunden, der die schwarze Jacke gekauft hat, die nach der Reinigungsbehandlung – der Kunde hat sich für das günstigere „Kleiderbad“ entschieden – von der Textilpflegeberaterin auf den Ladentisch gestellt wurde. „Ihre Jacke ist komisch hart geworden.“ „Das ist echt sch…“, macht sich der Kunde Luft, „dann muss ich mir auf Ihre Kosten eine neue kaufen. Das ist ein Riesenaufwand!“ Der Kunde hängt nicht sehr an der Jacke. Ihn ärgert der Aufwand, bis er wieder eine Jacke gefunden hat. Das Anprobieren und überhaupt, die Gefahr, dass man beim Kauf von Verkäufern angesprochen werden könnte. Aber am meisten befürchtet er, dass er genau dieselbe Jacke nicht mehr bekommen wird.

Obwohl die Textilpflegeberaterin versichert, dass die Jacke entsprechend der Pflegekennzeichnung ordnungsgemäß bearbeitet wurde, macht der Kunde unheimlich Druck. Der Ausweg wird mit einem Kurzgutachten durch einen Sachverständigen gesucht. Das Kurzgutachten hat die Besonderheit, dass, sofern möglich, mit nur ein bis zwei Sätzen ausgeführt wird, ob der Textilreinigung ein Bearbeitungsfehler unterlaufen ist oder ob der Schädigung eine andere Ursache zugrunde liegt.

Bei der Untersuchung stellt sich heraus, dass die Jacke eine Materialkennzeichnung hat mit dem Hinweis „100 % Polyester, PVC-Beschichtung“. Die Pflegekennzeichnung erlaubt Bügeln bis maximal 150 °C und Reinigung in Perchlorethylen (Per). Alle anderen Zeichen sind durchgestrichen.

Schadensanalyse

Die Jacke wurde entsprechend der Pflegekennzeichnung in Per gereinigt und aufgrund der Beschichtung aus Polyvenylchlorid (PVC) so hart, dass man sie auf den Ladentisch stellen konnte.

Zur Kontrolle, ob es sich bei der Beschichtung tatsächlich um PVC handelt, wird eine „Beilsteinprobe“ durchgeführt. Dazu wird ein Stück Kupferdraht zunächst über der Flamme eines Bunsenbrenners ausgeglüht, sodass keine Fremdrückstände das Untersuchungsergebnis beeinflussen können. Der heiße Kupferdraht wird an einer bei Nutzung unauffälligen Stelle mit dem Stoff in Kontakt gebracht. Dabei löst sich die Beschichtung an und ein Teil der Masse lagert sich an dem Kupferdraht ab. Das Drahtstück wird im Anschluss wieder über die Gasflamme gehalten. Bei PVC-haltigen Gewebebestandteilen verfärbt sich die Flamme grünlich. Ergebnis im vorliegenden Fall: Es handelt sich tatsächlich um eine PVC-Beschichtung.

Schadensklärung

Hätte der Textilreiniger aber aufgrund der Materialkennzeichnung nicht erkennen müssen, dass die Jacke nicht reinigungsbeständig sein kann? Zur Beantwortung dieser Frage genügt ein Blick in die vom RAL e.V. im Dezember 2014 verabschiedete technische Regel RAL-RG 995 „Leistungsarten der Reinigung von Textilien und dergleichen – Begriffsbestimmung“, die Nachfolge-RAL der alten, nunmehr ungültigen Regel RAL 990 A2. Dort heißt es:
„… 3.1.1 Das Vorsortieren des Reinigungsgutes (erfolgt) nach ­Farbe, Materialeigenschaften, Verschmutzungsgrad und anderen erkennbaren Eigenschaften durch fachmännische Warenschau unter Berücksichtigung der vom Hersteller vorgegebenen Pflegekennzeichnung. Bei fehlender Pflegekennzeichnung ist gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebene Materialkennzeichnung zu berücksichtigen, …“

Der Textilreiniger hat also richtig gehandelt und das Bekleidungsstück entsprechend der vom Hersteller verwendeten Pflegekennzeichnung bearbeitet. Dabei handelt es sich schließlich um vom Verkäufer dem Kunden zugesagte Eigenschaften. Für die fehlerhafte Pflegekennzeichnung ist, zumindest innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kaufdatum, der Verkäufer rechenschaftspflichtig.

Das macht auch Sinn: Denn die Nutzung der internationalen Pflegekennzeichnung ist mit der Verpflichtung des Herstellers, der die Zeichen nutzt, verbunden, sein Produkt entsprechend den zugrunde gelegten internationalen Normen zu prüfen und korrekt auszuzeichnen.

Die Leistungsart „Kleiderbad“, die der Kunde aus Kostengründen gewählt hat, ist als weniger umfangreiche Leistungsart günstiger, da bei der teureren Leistungsart „Vollreinigung“ auch Handbügeln und Fleckentfernung dazugehört. Schonender als Vollreinigung ist das Kleiderbad wie viele Kunden annehmen aber nicht. Deshalb ist der Begriff „Kleiderbad“ entsprechend der neuen RAL 995 auch durch „Standardreinigung“ oder „Basisreinigung“ ersetzt worden.

Weitere Schadensfälle aus der Textilreinigung finden Sie im Online-Schadensfallarchiv von RWTextilservice oder im neu erschienen Buch " Schadensfälle in der Textilreinigung ", zu beziehen über den Holzmann-Medienshop .