60 Stunden Handarbeit und dann zwei Grössen kleiner Eine langwierige Näharbeit wird wertlos

Ein Mantel wird durch die Bearbeitung in der Reinigung zwei Größen kleiner. Die Enttäuschung ist groß, hatte doch die Besitzerin das Bekleidungsstück selbst in ca. 60 Arbeitsstunden angefertigt. Liegt der Fehler bei der Reinigung? Man trifft sich vor Gericht.

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    Bild 1Das Foto zeigt einen Ausschnitt aus dem Mantelgewebe (linkes Stoffteil) im Vergleich mit einem Muster des Originalstoffes (rechtes Stoffteil). Am braunen Faden (siehe rote Pfeile) ist erkennbar, dass der Stoff geschrumpft ist.Fotos: Himmelsbach
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    Bild 2Links zu sehen ist das Stoffteil, das mit anderen Mänteln zusammen gereinigt wurde, rechts das Originalmuster. Erst beim Reinigen mit schwerer Ware verdichtet sich der Musterstoff. Der Längenunterschied ist am oberen Bildrand sichtbar.

Eine langwierige Näharbeit wird wertlos

Ein selbstgenähter Bouclémantel wurde vor der Wintersaison 2007/2008 zur Reinigung gegeben. Nach der Reinigungsbehandlung ist der Mantel laut Kundin ungefähr zwei Größen zu klein. Die Kundin reklamiert diesen Schaden bei ihrer Reinigung, die ihrerseits nachzubessern versucht. Dieser Versuch bleibt jedoch erfolglos. Der Reiniger ist der Auffassung, die Maßänderung sei materialbedingt. Die Kundin, die den Mantel im Laufe von ungefähr 14 von einem Stoffladen angebotenen Nähabenden angefertigt hat, gibt sich damit nicht zufrieden und verklagt im März 2008 die Reinigung auf Zahlung von 500 Euro, davon belaufen sich 350 Euro für die aufgewendete Arbeitszeit und 150 Euro für den Materialeinsatz. Vor Gericht kann sich die Kundin mit dem Textilreiniger nicht einigen. Der Richter beauftragt im Juli 2008 einen Sachverständigen mit der Klärung folgender Fragen:

-Was ist die Ursache (Materialfehler, falsche Behandlung) des gegenwärtigen Zustands des streitgegenständlichen Mantels der Klägerin?

-Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert des Mantels?

Mit dem Mantel werden auch noch vier Stoffmuster eingeschickt. Im Vergleich zu den Stoffmustern fühlt sich der Mantel filzig an. Der erste Gedanke: War zu viel Feuchtigkeit in der Reinigungsflotte?

Da weder Materialkennzeichnung noch Pflegekennzeichnung vorliegen, wird eine Faserbestimmung vorgenommen. Dabei wird ersichtlich, dass der Oberstoff aus einem Materialmix aus Schurwolle, Baumwolle und synthetischen Fasern besteht. Auf den Oberstoff ist an der Innenseite ein Vlies aus Seide aufgebügelt. Der Futterstoff besteht aus 100 Prozent Acetat.

Schadensursache

Bei der weiteren mikroskopischen Untersuchung ist keine Verfilzung der Schurwollfasern erkennbar. Einen weiteren Hinweis, dass es sich nicht um einen Schaden durch Feuchtigkeitseinwirkung während des Reinigungsprozesses handelt, liefert das Acetatfutter. Der Futterstoff zeigt den typischen Glanz und Oberflächenstruktur auch an den dem Bügeleisen unzugänglichen Stellen. Dies wäre bei einer Feuchtigkeitseinwirkung während des Reinigungsprozesses nicht der Fall. Bei der Produktion von textilen Flächengebilden können durch die verschiedenen maschinellen Verarbeitungsvorgänge (wie beispielsweise Weben, Waschen, Bleichen, Ausrüsten) Spannungen im Stoff entstehen, die sich beim Reinigen, Waschen, Dämpfen oder Bügeln wieder lösen können und dadurch zu einer Maßänderung führen. Insbesondere bei Polyacrylfasern kommt auch eine Gewebeverdichtung durch mechanische Einflüsse in Betracht.

Mit Hilfe der mitgelieferten Stoffproben konnte ermittelt werden, dass es sich nicht um eine Entspannungskrumpfung, sondern um eine Materialverdichtung aufgrund von mechanischen Einflüssen insbesondere Reibung und Stauchung handelt. Eine Stoffprobe, die mit leichter Ware gereinigt wurde, wies keinerlei Veränderung auf. Dagegen hatte die Stoffprobe, die mit Mänteln gereinigt wurde eine dem Schadensbild entsprechende Veränderung erfahren. Das vorliegende Bouclégewebe ist also für die Verarbeitung zu einem Mantel erst nach einer Vorbehandlung geeignet, die diesen Verdichtungsprozess vorwegnimmt.

-Beantwortung der Fachfrage nach der Ursache: Die Textilreinigung ist nicht für die Maßänderung verantwortlich.

-Beantwortung der zweiten Frage nach dem Wert des Mantels: Die Wertermittlung kann prinzipiell aufgrund der von der Kundin eingesetzten Materialkosten und des Zeitaufwandes, der für die Herstellung des Mantels aufgewendet wurde, ermittelt werden. Hier lag jedoch eine handwerklich sehr mangelhafte Näharbeit vor, so dass diese Form der Wertermittlung nicht in Frage kommen konnte. Es wurde deshalb versucht, in etwa zu ermitteln, wie hoch der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Mantels sein könnte. Dazu wurde aus drei Angeboten etwa gleichartiger, kommerziell hergestellter Mäntel der Durchschnittspreis von rund 120 Euro errechnet.

Schadensregulierung

Mit Schreiben vom September 2008 wurde vom Gericht mitgeteilt, dass die Klage zurückgenommen wurde. Die Kundin oder ihre Rechtsschutzversicherung muss die nicht unerheblichen Kosten für Anwalt, Gutachten und Gericht tragen.