Pillingbildung bei einem Damenkostüm Falscher Pflegehinweis?

Nach der Reinigung reklamiert eine Kundin ihr Kostüm wegen Pillingbildung. Grundsätzlich kann das bedeuten, dass die Mechanik bei der Grundreinigung zu hoch war. Im aktuellen Fall wird geprüft, ob die Pflegehinweise der beiden Bekleidungsstücke die richtige Behandlung empfehlen.

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    © Kreckel
    Die beiden Teile der Damenkombination, Rock und Jacke, bestehen aus gleichem Material, sind aber mit unterschiedlichen Pflegehinweisen versehen.
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    Nach der Reinigungsbehandlung ist die Pillingbildung deutlich zu erkennen.

Falscher Pflegehinweis?

Beim Reklamationsgut handelt es sich um eine Damenkombination, bestehend aus einer dunkelgrauen Jacke und einem Rock (Bild 1). Die Kleidungsstücke setzen sich laut Materialkennzeichen aus 53 Prozent Polyester, 44 Prozent Schurwolle und zwei Prozent Elasthan zusammen. Das Futter besteht aus 100 Prozent Polyester. Was die Pflegeempfehlung betrifft, so sind die beiden Bekleidungsstücke mit unterschiedlichen Hinweisen versehen: Der Rock kann demnach bei 30 °C gewaschen und bei 100 °C (1 Punkt auf dem Bügeleisen) gebügelt werden. Er darf nicht im Tumbler getrocknet werden. Die Schonbehandlung in Perchlorethylen wird empfohlen.

Die Jacke darf laut Pflegeempfehlung nicht gewaschen und nicht im Tumbler getrocknet werden. Gebügelt werden kann sie bei 100 °C. Empfohlen wird eine normale Grundreinigung in Perchlorethylen. Hier besteht also ein Unterschied in der Empfehlung der Grundreinigung, d.h., es muss eine Schonbehandlung des Rockes und eine normale Grundreinigung der Jacke vorgenommen werden.

Nach der Reinigungsbehandlung wurden beide Teile wegen herausragender Schlingen (Elasthanfilamentgarne) reklamiert (Bild 2). Diese Schlingen sind relativ gleichmäßig in beiden Teilen sichtbar. Lediglich im Bereich des Unterkragens treten sie weniger stark auf.

Schadensursache

Untersuchungen unter dem Stereomikroskop zeigen deutlich, dass es sich um Schlingen handelt, die aus dem Gewebe herausragen, und dass es sich dabei um die Elasthanfäden handelt. Unter dem Stereomikroskop ein auch unter dem Mikroskop ist deutlich zu erkennen, dass die Elasthanfäden in einem Fadenverband (Garn) eingelegt sind.

Diese Technik dient dazu, den Faden zu schützen. Liegt der Faden nicht in der Mitte des Fadenverbandes, ist er nicht geschützt und somit anfällig gegen Verletzungen durch mechanische Einwirkung. Der Gesamteindruck zeigt, dass diese Schäden dort auftraten, wo während des Gebrauchs eine stärkere mechanische Einwirkung stattfindet. Dies wird bei Betrachtung der geschützten Stellen unter dem Revers deutlich. Dennoch sind Schäden während des Gebrauchs auszuschließen.

Die sichtbaren Veränderungen treten im Rahmen der notwendigen Mechanik während der Grundreinigung auf. Die Schlingenbildung trat sowohl in der Jacke als im Rock auf. Grundsätzlich kann dies bedeuten, dass die Mechanik bei der Grundreinigung zu hoch war. Bei Geweben mit Elasthanfäden wird die Höhe der Gesamtdehnung durch den Anteil der Elasthanfäden und durch Reibungskräfte bzw. Reibungsverhältnisse im Gewebe beeinflusst. Diese werden sowohl durch die Garnart, Webeinstellung, Bindung, Ausrüstung und durch den Gebrauch bzw. die Mechanik, die bei der Pflege auftritt, beeinflusst.

Beide Teile sind daher grundsätzlich mit einem Pflegekennzeichen auszuzeichnen, das auf eine Schonbehandlung hinweist. Das Pflegekennzeichen „Schonbehandlung“, d.h. das Reinigungssymbol mit einem Strich darunter, wäre grundsätzlich die richtige Empfehlung. Im vorliegenden Fall kann die Jacke laut Auszeichnung einer normalen Reinigungsbehandlung unterzogen werden und der Rock einer Schonbehandlung bei gleichzeitiger 30-°C-Nassbehandlung.

Bei einer einfachen Warenschau wird der Textilpfleger die Pflegemöglichkeit überprüfen, um dann seine Behandlung auf diese abzustimmen, d.h., er wird eine normale Grundreinigung durchführen.

Der Sachverständige hat daher ein Neumaterial angefordert und und zehn Grundreinigungen unterzogen. Es wurde jeweils eine Schonreinigung gewählt. Danach wurde es einer erneuten visuellen Überprüfung unterzogen. Hier war nun deutlich zu erkennen, dass die Veränderungen nicht in der Stärke auftraten wie nach Gebrauch und Grundreinigung. Dennoch wird deutlich sichtbar, dass auch hier ein Herausarbeiten der Elasthangarne stattfindet.

Da im Rahmen der Eingangskontrolle keine Veränderung festgestellt wurde, geht der Sachverständige davon aus, dass das Ergebnis bei der Reinigungsbehandlung hervorgerufen wurde. Der Sachverständige kommt aufgrund seiner visuellen Überprüfung zu der Aussage, dass der Schaden durch die notwendige Mechanik in der Grundreinigung auftrat. Dies kann einmal durch Gebrauchseinwirkung und andererseits durch die Pflegeempfehlung „normale Grundreinigung“ begünstigt worden sein.

Die nachträglich durchgeführten Reinigungsbehandlungen des Neumaterials und der dabei aufgetretenen Oberflächenveränderungen machen deutlich, dass eine Schlingenbildung auch bei einer Schonbehandlung auftreten kann.

Dabei kann man jedoch davon ausgehen, dass mehrere Reinigungsbehandlungen mit dazwischenliegendem Gebrauch in Abhängigkeit zur dabei auftretenden Mechanik stehen. Das heißt, die geringeren Veränderungen sind dabei sowohl auf die hier extreme Reduzierung der Mechanik während des Reinigens und die fehlende Mechanik durchs Tragen (Gebrauchseinwirkung) zurückzuführen.

Schadensregulierung

Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass der Mangel nicht durch den Textilpfleger zu verantworten ist. Der Sachverständige ist der Ansicht, dass hier ein verborgener Mangel vorliegt. Da er keine Informationen über das Alter, die Trage- und Reinigungshäufigkeit hat, kann er daher nur empfehlen, die Teile dem Hersteller zur Stellungnahme vorzulegen.