Als Teil eines "textilen Ensembles" geht nur die Hose in die Reinigung, nicht aber der zugehörige Blazer. Die Hose ist danach zu eng. Als Übeltäter wurden nicht überschüssige Pfunde, sondern zu viel Wasser im Reinigungsprozess mit Per identifiziert.
Hose ging in die Hose
Im Geschäftsalltag achten Frauen in entsprechenden Positionen auf alles an ihrem Outfit: Make-up, Frisur, Schuhe, Tasche, Schmuck, Uhr und diverse Bekleidungsstücke - alles entsprechend aufeinander abgestimmt. Bei der Bekleidung spricht man in diesem Zusammenhang von „textilen Ensembles“, also sich ergänzenden Textilien, die eine Gesamtwirkung erzeugen. Das Ensemble, von dem hier die Rede ist, besteht aus einer beigefarbenen Damenkombination eines italienischen Designers, einer bedruckten Bluse, in der sich auch die Farbe des Anzuges wiederfindet, einem Halstuch und einem Swingermantel, der ebenfalls auf die Sommerkombination abgestimmt ist. Dazu gibt es passende Schuhe und eine Handtasche.
Nachdem die Hose an drei Tagen zu zahlreichen Meetings getragen wurde, wirkte sie durch das lange Sitzen nicht mehr frisch und war faltig. Deshalb wurde sie zur Textilreinigung gebracht. Blazer und Halstuch wurden als „noch frisch“ betrachtet.
Nachdem die Kundin ihre Hose abgeholt hatte, stellte sie fest, dass diese zu klein geworden war und nicht mehr passte. Der Textilreiniger konnte optisch keinen Mangel erkennen. Die Hose zeigte weder gekräuselte Nähte noch andere offensichtliche Kennzeichen einer Fehlbehandlung. Auch der Vergleich mit dem von der Kundin als Muster vorgelegten, dazugehörigen Blazer ergab weder in der Farbe noch in der Struktur Unterschiede. Die Hose wurde in Perchlorethylen (Per) gereinigt.
Die Textilreinigung bemühte sich um eine Stellungnahme des Herstellers. Diese fiel eher dünn aus: „Es konnte kein Produktfehler festgestellt werden, deshalb kann die Hose nicht ersetzt werden.“ Nicht einmal ein Abgleich mit den Produktionsmaßen der Hose wurde durchgeführt. Nachdem die Kundin nochmals beteuerte, nicht zugenommen zu haben, gelangte die Hose zum Gutachter.
Bei der Durchmusterung war das Einlaufen der Hose nicht offensichtlich. Deshalb wurde zum Vergleich der zugehörige Blazer angefordert. Dieser hat ebenfalls das Markenlabel „ETRO“, die Größenkennzeichnung „42“ und folgende Materialkennzeichnung: Oberstoff: 98 Prozent Baumwolle, zwei Prozent Elasthahn, Futterstoff: 95 Prozent Viskose, fünf Prozent Acetat. Die Übereinstimmung des Blazers mit Oberstoff und Futterstoff der Hose war augenscheinlich groß. An dem Blazer fand sich ein Reinigungsetikett. Laut Aussage der Kundin wurde der Blazer in einer anderen Reinigung gereinigt, ohne dass ein Wareneinsprung erfolgte.
Unter dem Mikroskop stellte der Gutachter an der Hose unter 20-facher Vergrößerung einen Wareneinsprung von fünf Prozent in Schussrichtung im Vergleich mit dem dazugehörenden Blazer fest. Da es keinen signifikanten Wareneinsprung in der Kettrichtung gab, sind auch die Nähte weitgehend glatt geblieben und die Länge der Hose unverändert.
Schadensursache
Der Vergleich der beiden Futterstoffe brachte den entscheidenden Hinweis auf die Fehlbehandlung. Aufgrund des Zustandes des stark knittrigen Viskose/Acetat-Futterstoffes der Hose - vornehmlich an den dem Bügeleisen schwer zugänglichen Stellen - kann auf einen zu hohen Anteil von „freiem Wasser“ in der Reinigungsmaschine während der Lösungsmittelbehandlung geschlossen werden.
So genanntes „freies Wasser“ wird durch die Zugabe von Reinigungsverstärker während des eigentlichen Reinigungsprozesses im Lösungsmittel gebunden. Ist jedoch beispielsweise zu viel Wasser bei der Reinigung mit Lösungsmittel durch Vordetachur oder feuchte Textilien eingebracht worden, kann der Reinigungsverstärker das Wasser nicht mehr ausreichend in der Flotte binden. Das Wasser kann nun unkontrolliert auf die Ware aufziehen. Dabei wird das „freie Wasser“ in erster Linie auf Zellulosefasern aufziehen. Durch Faserquellung können dadurch sowohl Vergrauungen als auch Maßänderungen hervorgerufen werden. Die eingehende Untersuchung zeigte, dass beide Teile zwar aus den gleichen Stoffen hergestellt wurden, allerdings nicht als Anzug. Für einen Anzug sind die jeweils verwendetet Markenlabels in ihrer Ausgestaltung zu unterschiedlich. Darüber hinaus weicht die Knopffarbe der Hose von jener des Blazers leicht ab. Das deutet darauf hin, dass Knöpfe unterschiedlicher Chargen verwendet wurden. Ebenso sind die Knopflöcher mit farblich voneinander abweichenden Garnen umnäht.
Schadensregulierung
Die Kundin verlangte Ersatz für den kompletten Anzug. Dazu ist die Textilreinigung aber nicht verpflichtet. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass die Kundin nur die Hose in Bearbeitung gegeben hat. Damit hat sie den „inneren Zusammenhang“ der Bekleidungsstücke aufgehoben. Hätte der Textilreiniger das gewusst, hätte er empfohlen, alle zusammengehörigen Teile zu bearbeiten, damit sich keine Farbunterschiede durch unterschiedliche Pflegebehandlungen ergeben. Hätte die Kundin den vermeintlichen „Anzug“ abgegeben, wäre auch in diesem Fall aus rechtlicher Sicht allenfalls die Hose zu ersetzen gewesen, da es sich nicht um einen Damenanzug, sondern um eine Kombination handelt. Bei Anzügen wird entsprechend der Zeitwerttabelle von einem Wertanteil Jacke zu Hose von 2/3 zu 1/3 des Kaufpreises ausgegangen. Wäre es tatsächlich ein Anzug gewesen, müsste bei der Restwertermittlung berücksichtigt werden, dass der Blazer erhalten ist.