Verblasste Beschriftung Kasack gepresst

Mietberufsbekleidung oder die Praxiswäsche selbst anschaffen? Mit dieser Frage hat sich ein Ärzteteam eines radiologischen Zentrums beschäftigt. Die Praxis hat sich für die Neuanschaffung der Praxisberufsbekleidung entschieden. Doch schon bald waren der Schriftzug der Praxis und der Name der Trägerin auf den Kasacks nicht mehr zu erkennen. Wer war schuld an der teilweise abgelösten Schrift?

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    Bild 1Der abgebildete Kasack wurde für die Mitarbeiterinnen einer Arztpraxis angeschafft. Fotos: Himmelsbach
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    Bild 2Deutlich zu sehen: Die Schrift löst sich bei einer Presstemperatur von über 150 °C ab.

Kasack gepresst

Die Vorteile von Leasingwäsche, wie die Beratung bei der Auswahl der Textilien, das Gewährleisten von Reparaturen, die Dokumentation von Nutzungszeiten, die Ersatzbeschaffung und nicht zuletzt die Finanzierungsvorteile, lassen sich leider nicht immer ausreichend kommunizieren. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, die Entscheidungsträger für das Thema zu sensibilisieren. Vor allem die Bedeutung einer fachgerechten Pflege wird in vielen Fällen unterschätzt. Gerade Wäschereien, die Leasingwäsche bearbeiten, legen viel Wert darauf, dass die Textilien möglichst langlebig sind und effektiv gepflegt werden können. Dies bedarf einer möglichst genauen Abstimmung zwischen den Berufsbekleidungstextilien und deren Verschmutzungen einerseits, den Wasch- und Finishprozessen andererseits. Nicht umsonst beschäftigen einige größere Textilserviceunternehmen eigene Textilingenieure, die die Beschaffung und die Bearbeitung eng mit dem zuständigen Anwendungstechniker abstimmen.

Die Praxismitarbeiter der radiologischen Praxis wurden allerdings mit Berufsbekleidung eines Berufsbekleidungshändlers ausgestattet. Die neu angeschaffte Arbeitsbekleidung wurde mit dem Schriftzug der Praxis und dem Namen der jeweiligen Trägerin beschriftet.

Schadensbild

Bereits nach einem halben Jahr sahen sich die verantwortlichen Ärzte jedoch mit dem Problem konfrontiert, dass die Beschriftung der mit Namen versehenen Kasacks nach der Wäsche teilweise abgelöst war.

Das gab Anlass zur Reklamation bei der Wäscherei. Diese lehnte jedoch die Verantwortung ab. Die Ursache sei eine mangelnde Beständigkeit der Beschriftung gegenüber den üblichen Waschverfahren. Sie empfahl eine Reklamation beim Händler, der die Beschriftung allerdings nicht selbst aufgebracht hatte. Der Händler konfrontierte seinen „Beschrifter“ mit dem Schaden. Auch dieser wies jede Schuld von sich, da er wie üblich verfahren sei und es in all den Jahren noch keine vergleichbare Reklamation gegeben habe. Er reklamiere den Fall aber sicherheitshalber beim Hersteller der Beschriftungsfolie. Der Hersteller seinerseits verwies auf seine Qualitätskontrolle und auf die Tatsache, dass diese Folien weltweit im Einsatz und bislang keine Materialmängel bekannt seien.

Begutachtung

Diese Vorgeschichte wurde dem Sachverständigen bei Auftragserteilung allerdings nicht mitgeteilt. Es kamen zwei Kasacks zur Begutachtung, einer mit defektem Schriftzug, ein weiterer unbeschädigt. Die Vermutung, dass ein einzelner Kasack in einem Copyshop beschriftet oder die Beschriftung selbst aufgebügelt wurde, lag dabei nahe. Copyshops und Internethändler bieten immer mehr entsprechende Dienste an. Immer wieder sind mit diesen semiprofessionellen Möglichkeiten Wäschereien und Textilreinigungen befasst. Oft sind der Schriftzug oder das Logo nur für den einmaligen Gebrauch geeignet, da sie nicht ausreichend pflegebeständig aufgebracht wurden.

Die für die Beschriftung zuständige Firma wehrte sich vehement gegen diese Begutachtung. Sie argumentierte, dass von der Schädigung einige, aber bei Weitem nicht alle Teile betroffen seien, dass die verwendete Folie von einem Qualitätshersteller produziert worden sei und der Prozess des Patchens der Schriftzüge mit Zeit- und Thermostatkontrolle akribisch überwacht werde. Mit nahezu identischen Produkten habe es in einer anderen Wäscherei noch nie Probleme gegeben.

Schadensursache

Mit diesen ergänzenden Angaben wurde der Schadensfall nachuntersucht. Musterstücke wurden angefordert, die Verarbeitungshinweise des Herstellers der Beschriftungsfolie beschafft und eine Reihe von Versuchen durchgeführt.

Dabei wurden die Musterstücke entsprechend der Pflegekennzeichnung bei 60 °C gewaschen und auf Stufe 2, das entspricht einer maximalen Bügeltemperatur von 150 °C, gebügelt und gepresst. Nach dieser Bearbeitung zeigte sich keine Veränderung. Ein weiterer Versuch mit der Bügelpresse allerdings offenbarte die Schadensursache. Bei Temperaturen über 150 °C löst sich die Schrift an und bleibt teilweise an der Metallplatte hängen.

Das gab Grund zur Annahme, dass die Wäscherei die Kasacks auf der Kittelpresse gefinisht hat. „Ja, die Kasacks werden auf unserer Kittelpresse bearbeitet. Wir decken die Beschriftung aber immer ab, um eine entsprechende Warenschonung zu erreichen. Diese Bearbeitung ist nötig, da wir keinen Tunnelfinisher haben und die Teile aus Kostengründen nicht von Hand bügeln können.“ Durch das Nachstellen des schädigenden Prozesses konnte der Schadensfall eindeutig geklärt werden. Die an sich nachvollziehbare Vorgehensweise der Wäscherei birgt diverse Risiken. Wird die Schrift wirklich konsequent abgedeckt? Wird durch ein Abdecken der Schrift ein Überschreiten der Temperatur von 150 °C wirksam verhindert? Kann ein Überschreiten der Bearbeitungstemperatur durch Abstellen der Dampfzufuhr über einen definierten Zeitraum verhindert werden, so dass die Kasacks einerseits schön glatt werden, andererseits aber keinen Schaden nehmen? Kann die Bearbeitung dieser Warengruppe zu dem bisherigen Preis erfolgen?

Mit treffenden Antworten auf diese Fragen würde ein altes Sprichwort aufs Neue bestätigt: Aus Schaden wird man klug.