Steuertipp Das gilt beim Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten
Bewirtet ein selbständiger Unternehmer Kunden oder Geschäftsfreunde, sitzt auch das Finanzamt mit am Tisch. Denn bei solchen Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass gelten ganz spezielle Steuer-Spielregeln. Damit das Finanzamt einen steuerlichen Betriebsausgabenabzug für Bewirtungskosten zulässt, müssen Unternehmer also einige formelle Vorgaben beachten.
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