Steuertipp Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021: Neue Angaben notwendig
Füllen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar 2021 aus, müssen Sie zwei neue Eingabefelder beachten. Das Finanzamt interessiert sich dafür, ob Sie die angemeldete Umsatzsteuer berichtigt haben, weil das von Ihnen in Rechnung gestellte Entgelt als uneinbringlich einzustufen ist.
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