Steuerhinterziehung Neues Hinweisgeberportal gegen Steuerhinterziehung

Anonyme Anzeigen, in denen Steuerstraftaten beim Finanzamt angezeigt wurden, gibt es schon immer. Der anonyme Anzeiger meldete sich entweder telefonisch, per Mail oder per Brief. In Baden-Württemberg wird nun eine neue digitale Dimension eingeleitet. Hier wurde ein Hinweisgeberportal freigeschaltet, über das der anonyme Anzeiger die möglichen Steuerstraftaten anzeigen kann. › mehr
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Steuertipp Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen

Lassen Mitarbeitende Ihres Betriebs ihre Kinder ganztags betreuen und Sie als Arbeitgeber beteiligen sich an den Betreuungskosten, ist das ein feiner Zug und zudem für den Mitarbeiter nach § 3 Nr. 33 EStG ein steuerfreier Vorteil. Wermutstropfen: In Höhe der steuerfreien Zuschüsse kann der Mitarbeitende die Kinderbetreuungskosten jedoch nicht als Sonderausgabe abziehen. › mehr

Textilservice Gästemanagement: Waschen, wo die Gäste sind

An der mecklenburgischen Ostsee ist das Touristenaufkommen hoch, der Bedarf an Handtüchern und Bettwäsche ist groß. Die Zahl der Wäschereibetriebe, die sich um die Pflege der Textilien kümmern können, nimmt aber beständig ab. Fliegel Nord Textilservice hat nun ein Pool-Konzept für kleinere Hotels und Vermietungsgesellschaften entwickelt. Das Relamare, ein Gästemanagement-Unternehmen in Fuhlendorf, profitiert davon. › mehr

Steuertipp Neue Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020: Hintergrund und Verhaltensknigge

Die Steuererklärungen 2020 erwartet das Finanzamt nicht wie bisher bis zum 2. August 2021, sondern erst Ende Oktober 2021. Wer seine Steuererklärungen 2020 von einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lässt, hat sogar Zeit für die Übermittlung der Erklärungen 2020 bis Ende Mai 2022. Die Hintergründe für diese Steuererleichterung und welcher Verhaltensknigge sich hier anbietet – hier erfahren Sie alles. › mehr

Steuertipp Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Sind ungewöhnliche Vereinbarungen steuerschädlich?

Stellen Sie Ihren Ehegatten oder Ihren gleichgeschlechtlichen Partner im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Handwerksbetrieb an, interessiert sich das Finanzamt brennend für die getroffenen Vereinbarungen und für die Höhe der Gehaltszahlungen. Denn weichen diese vom Üblichen ab, unterstellen die Finanzämter oftmals, dass das Arbeitsverhältnis nur auf dem Papier besteht und das einzige Ziel der Anstellung das Sparen von Steuern ist. › mehr