Steuertipp Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen
Lassen Mitarbeitende Ihres Betriebs ihre Kinder ganztags betreuen und Sie als Arbeitgeber beteiligen sich an den Betreuungskosten, ist das ein feiner Zug und zudem für den Mitarbeiter nach § 3 Nr. 33 EStG ein steuerfreier Vorteil. Wermutstropfen: In Höhe der steuerfreien Zuschüsse kann der Mitarbeitende die Kinderbetreuungskosten jedoch nicht als Sonderausgabe abziehen.
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