Bewirtungsbelege Fehlerhaft ausgefüllt: Vorsteuerabzug dennoch möglich
Stößt ein Betriebsprüfer des Finanzamts auf nicht sorgfältig ausgefüllte Bewirtungsbelege, ist neben dem Betriebsausgabenabzug meist auch der Vorsteuerabzug verloren. Dagegen lohnt sich nun jedoch Gegenwehr, denn die Finanzverwaltung hat ein steuerzahlerfreundliches Urteil rechtskräftig werden lassen.
› mehr