Steuertipp Vorsteuererstattung trotz ungenauer Leistungsbeschreibung
Bei Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfungen des Finanzamts bemängeln die Prüfer oft, dass die Eingangsrechnungen nicht alle vorgegebenen Inhalte aufweisen und streichen die Vorsteuererstattung. Das hat viele Konsequenzen zur Folge, die sich Unternehmer mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs bestenfalls sparen können.
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