Steuertipp Steuerliche Vergünstigungen bei Betriebsfeier für Führungskräfte?
Laden Sie Ihre Belegschaft zu einer Firmenfeier ein, gilt grundsätzlich, dass keine Lohnsteuer anfällt, wenn die Kosten der Feier je Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro betragen. Doch gilt dieser Freibetrag auch dann, wenn das Unternehmen nur Führungskräfte zur Feier einlädt?
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