Buchführung Offene Ladenkasse: BFH erleichtert Aufzeichnungspflichten
Bei bargeldintensiven Betrieben wie Textilreinigungen wittern die Finanzämter das große Geld. Deshalb melden sich immer mehr Prüfer des Finanzamts bei solchen Betrieben an, überprüfen die Kasseneinnahmen und klären ab, ob die Aufzeichnungen den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung entsprechen. Bei Verstößen drohen Zuschätzungen und damit Steuernachzahlungen. Unternehmern mit einer offenen Ladenkasse gesteht der Bundesfinanzhof jedoch Erleichterungen zu.
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