Grundsatzurteil zu Wettbewerbsverstoß Einzigartigkeit der RAL-Gütezeichen für die Textilpflegebranche bestätigt
Ein Textilservice-Unternehmen hatte über ein Hygiene-Zertifikat auf seiner Webseite damit geworben, dass der Umfang seiner angebotenen mikrobiologisch-hygienischen Untersuchungen analog der Gütesicherung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege erfolge. Das Oberlandesgericht Koblenz sah darin einen klaren Fall von Wettbewerbsverstoß.
› mehr