Gewerbesteuer Messemieten dazurechnen?
Bei Ermittlung des Gewerbeertrags werden anteilige Mieten und Pachten für gemietete Immobilien oder Flächen hinzugerechnet. Fraglich war, ob auch die Mieten für eine Messefläche nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz anteilig hinzuzurechnen sind. Dazu gibt es jetzt eine Antwort.
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