GmbH-Gesellschafter Vorsicht bei Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Leistet sich ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit, stufen Finanzbeamte diese Zuschläge meist als verdeckte Gewinnausschüttung ein. Doch es gibt Ausnahmen zu dieser strengen Finanzamtsansicht.
› mehr