Rechnungen Keine rückwirkende Berichtigung bei Umsatzsteuer möglich
Weist ein Unternehmer in einer Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer aus, kann er diese Rechnung zwar zu seinen Gunsten ändern. Doch er kann trotz der Rechtssprechung des EuGH keine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung beantragen. Es können Nachzahlungszinsen anfallen.
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