Gewerbesteuererklärung Leasingraten für Maschinen hinzurechnen?
Textilpflegebetriebe wissen häufig nicht, ob sie Leasingraten für Maschinen und Fahrzeuge in der Gewerbesteuererklärung als Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter erfassen müssen. Die Antwort: Wohl eher schon.
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