Betriebsprüfung Mitprüfung des Ehegatten erlaubt?
Bei Betriebsprüfungen nimmt sich der Prüfer des Finanzamts neben der Gewinnermittlung meist auch die anderen Ausgabenposten in der Einkommensteuererklärung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen darf er hierbei auch die steuerlichen Sachverhalte des Ehegatten mitprüfen.
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