Textil + Mode Einheitsbedingung bestätigt
Einheitsbedingung bestätigt EUnternehmen können die Einheitsbedingungen auch weiterhin uneingeschränkt verwenden. Das Bundeskartellamthat dem Gesamtverband Textil+Mode bestätigt, dass die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft auch weiterhin uneingeschränkt verwendet werden können. Damit können die Unternehmen an ihrer Praxis, den Verträgen mit Abnehmern und Lieferanten die Einheitsbedingungen zugrunde zu legen, festhalten. Eine Überprüfung durch das Bundeskartellamt war notwendig geworden, [...]
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