Flecken auf Fasnachtskostüm Rasierschaumschlacht mit Folgen

Karneval, Fasching oder Fasnacht – in der fünften Jahreszeit geht es vielerorts hoch her. Die Kostüme und Verkleidungen müssen dabei einiges aushalten und landen danach nicht selten mit allerlei Flecken in der Reinigung. Im folgenden Schadensfall hat ein Fasnachtskostüm nach der Aufbereitung in einer Textilreinigung zunächst unerklärliche ­Flecken.

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    Kostüme und Verkleidungen in der Reinigung: Das "Fasnetkleidle" wies nach der Reinigung schwarze Flecken auf.
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    Kostüme und Verkleidungen in der Reinigung: Das "Fasnetkleidle" wies nach der Reinigung schwarze Flecken auf.
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    Kostüme und Verkleidungen in der Reinigung: Es stellte sich heraus, dass Rasierschaum ­aufgrund eines bestimmten, darin enthaltenen Derivats die Flecken verursachte. 
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    Es stellte sich heraus, dass Rasierschaum ­aufgrund eines bestimmten, darin enthaltenen Derivats die Flecken verursachte. 

Rottweil ist eine Hochburg der schwäbisch-alemannischen Fasnacht. Die Rottweiler Bajass ist nur eine von mehreren Fasnachtszünften, die das Treiben zwischen dem 6. Januar, dem traditionellen Beginn der schwäbisch-alemannischen Fasnacht, und dem Aschermittwoch in Rottweil prägen.

Eigentlich ist es die Zunft für Kinder und "Einsteiger", denn das "Fasnetkleidle", so wird das Kostüm in Rottweil genannt, ist ein einfacher, weit geschnittener Overall aus schwarz-gelbem Baumwollstoff. Kein Vergleich zu den oft kunstvoll handbemalten "Fasnetkleidle" anderer Rottweiler Zünfte. Im ortsansässigen "Gemischtwarenkaufhaus" ist dieses Kostüm bereits für rund 100 Euro zu erwerben.

Kostüme und Verkleidungen in der Reinigung: Der Schadensfall

Trotzdem wollte es eine Kundin nicht auf sich beruhen lassen, dass ihr "Fasnetkleidle" nach erfolgter Reinigung mit schwarzen Flecken versehen war. Die Kundin und ihre Zeugen haben eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass die Flecken bei der Abgabe zur Reinigung nicht vorhanden waren. Die Reinigung hatte aus ihrer Sicht alles richtig gemacht und war überzeugt, für die Flecken nicht verantwortlich zu sein. Vermutlich waren sie bei der Annahme übersehen worden und jetzt fordert die Kundin ein neues Kostüm, mutmaßte die Reinigung. Die Grundlage für einen Kompromiss war nicht gegeben, da sich jeder vollkommen im Recht sah.

Die Kundin beauftragte eine Rechtsanwältin mit der Wahrung ihrer Rechte. Diese beantragte beim örtlichen Amtsgericht ein selbstständiges Beweisverfahren und formulierte mehr als zehn Fragen, deren Beantwortung sie von einem Sachverständigengutachten erwartete.

Dass das Verfahren mit Gutachten den Neuwert des beschädigten Teiles bei weitem übersteigt, schien dabei eine untergeordnete Rolle zu spielen. Jede Partei war davon überzeugt, die Kosten nicht tragen zu müssen.

Das Schadensbild: Flecken auf dem Kostüm

Das Kostüm besteht aus je zwei zusammengenähten gelben und schwarzen Teilen. Die reklamierten Flecken sind nur auf den gelben Teilen und ausschließlich auf der Vorderseite sichtbar. Die Rückseite des Kostüms ist – auch auf der Innenseite – nicht betroffen. Beides spricht dafür, dass es sich um Flecken handelt, die bei Gebrauch entstanden sind. Flecken, die im Rahmen der Vor- oder Nachbehandlung im Reinigungsbetrieb verursacht wurden, schlagen meist durch und sind dann, zumindest ansatzweise, auch auf der Rückseite zu finden. Flecken, die während eines Wasch- oder Reinigungsprozesses entstehen, sind zufällig verteilt und folgen keiner Gesetzmäßigkeit. Die nur auf der Frontseite bestehende Verschmutzung kann nicht im Rahmen eines Reinigungs- oder Waschverfahrens hervorgerufen worden sein.

Der hinzugezogene Sachverständige führte einen umfangreichen Fleckenentfernungstest durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Flecken durch keine der üblichen Methoden der Detachur entfernbar sind.

Eine umfangreiche chemische Untersuchung in spezialisierten Laboratorien, wie man sie beispielsweise auch für Aufträge im Bereich der Kriminaltechnik nutzt, verbietet sich aus Kostengründen. Die Kosten für detaillierte Schichtanalysen können schnell in tausende Euro gehen – ohne Garantie, dadurch ein verwert­bares Ergebnis zu erzielen. Fügt man die "Puzzleteile" zusammen, kann der Fall aber auch ohne umfangreiche Laboranalytik geklärt werden.

Schadensursache: Rasierschaum

Eine Fasnachtsgaudi mit Rasierschaum war wohl der Auslöser für die Flecken. Damit sich die Haut samtweich und geschmeidig anfühlt, kann dem Rasierschaum ein Polyquaternium-Derivat zugesetzt werden. Rasierschaum auf einem Fasnachtskostüm schadet in der Regel nicht, sieht lustig aus und trocknet problemlos weg. Wie gemacht für einen netten Scherz.

Allerdings geht das kationische, also positiv geladene, Polyquaternium eine feste Verbindung mit der in der Regel anionischen, also negativ geladenen, Faser ein. Beim nachfolgenden Wasch- oder Reinigungsverfahren zieht der nun permanent kationisch gewordene Teil der Fasern Farbstoffpartikel und Pigmentschmutz aus der Waschflotte auf sich und bindet diese unentfernbar an die Faser.

Beim vorliegenden schwarz-gelben Fasnachtskostüm handelt es sich überwiegend um Farbstoffüberschuss aus dem schwarzen Stoffanteil, der an die betroffenen Stellen des gelben Stoffes angelagert wurde.

Dadurch ist auch erklärbar, warum die Flecken nur auf der Vorderseite vorhanden und warum sie bei der Abgabe zur Reinigung noch unsichtbar waren. Die entsprechenden Stoffpartien waren bereits kationisch aufgeladen. Es hatten sich aber, da bislang kein Waschprozess stattgefunden hatte, noch keine Schmutz- oder Farbstoffpartikel anlagern können.

Die Reinigung ist dadurch vom Verdacht, eine fehlerhafte Behandlung durchgeführt zu haben, entlastet.