Aus der Sachverständigenpraxis Mangelnde Schweißechtheit

Eine teure Bluse aus Baumwolle und Seide wird ordnungsgemäß laut Pflegekennzeichnung gereinigt. Danach ist das Textil im Achselbereich beschädigt. Ein Sachverständiger wird hinzugezogen. Er findet mittels Quarzanalyse und Geruchstest die Ursache: chemische Einflüsse durch Schweiß.

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    Eine Markenbluse weist nach der chemischen Reinigung Schäden im Achselbereich auf.  Fotos: Reuter
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    Die vom sauren Medium Schweiß vorge­schädigten Fasern brachen während der ­Reinigungsbehandlung.

Reklamation: In diesem Fall bekam der Sachverständige eine hochwertige Markenbluse zur Untersuchung, da der Reiniger eine Materialschwäche durch mangelnde Querstabilität vermutete. Bei genauerer Untersuchung zeigte sich, dass es sich um einen Vorschaden im Gebrauch handelte.

Feststellung: Der Textilpflegebetrieb hat die Bluse bei der Warenschau genau durchgesehen, da er sich des hohen Anschaffungswertes bewusst war. Zum Zeitpunkt der Annahme war noch kein Schaden zu erkennen. Nach dem Reinigungsvorgang erkannte die Büglerin den Schaden und legte diesen dem Reiniger vor.

Schadenshergang: Die Bluse wurde ordnungsgemäß laut Pflegekennzeichnung chemisch gereinigt. Mit Hilfe der Quarzanalyse und eines einfachen Geruchtests konnte der Sachverständige bei der Untersuchung tragebedingte Einflüsse von Schweiß erkennen. Durch das saure Medium Schweiß und dessen lange Einwirkzeit (das Bekleidungsstück hing mit den Verschmutzungen lange im Schrank), wurde das empfindliche, feine Fasergemisch aus Baumwolle und Seide chemisch geschädigt und instabil. Dieser Umstand konnte vor der Reinigung jedoch nicht mit bloßem Auge erkannt werden. Es lag also keine mangelhafte Querstabilität vor, wie der Reiniger sie vermutet hatte.

Ergebnis: Die vorgeschädigten Fasern brachen während der Reinigungsbehandlung im Strapazierbereich auf, da sie der mechanischen Belastung während des Reinigungsbades nicht mehr standhalten konnten. Zum Vorschein kamen dann die hier deutlich zu erkennenden Gewebeaufbrüche im Achselbereich der Bluse.

Tipp vom Sachverständigen: Der Ablauf von der Warenannahme bis zum Reinigungsverfahren war fehlerfrei. Es ist jedoch nicht einfach, dem Kunden diesen Schaden in aller Deutlichkeit näherzubringen, da es hier um doch sehr persönliche Themen wie Körperausscheidungen geht.

Richtig war die Entscheidung, dieses Teil einem Sachverständigen vorzulegen, damit dieser eine dritte Meinung äußern kann und somit ggf. einen zeit- und geldraubenden Gerichtsprozess vermeiden hilft. Da die Bluse erst eine Saison alt war, lohnt sich auch eine Reklamation beim Hersteller wegen mangelnder Schweißechtheit, die der Endverbraucher auch durch das Sachverständigenergebnis glaubhaft untermauern kann.