Vermehrt kommen Textilien in die Reinigungen, deren Gewebe beispielsweise neben Baumwolle auch aus Metallfasern besteht. Diese Metallfasern sorgen für einen lässigen Knitterlook, der auch durch Bügeln nicht zu beseitigen ist. Auch in der dem Gutachter vorgelegten Jacke, Marke „Tommy Hilfiger“, kam eine Fasermischung aus 94 Prozent Baumwolle und sechs Prozent Metall zum Einsatz.
Markenjacke oder textiler Schrott?
Nach der Reinigung fühlt sich die Jacke sehr rau und stellenweise wie Schmirgelpapier an. Außerdem weist die Färbung der Jacke umfangreiche Lichtschäden auf, die vor der Reinigungsbehandlung nicht sichtbar gewesen sein sollen. Der Textilreiniger schreibt dem Kunden, dass die Schädigungen materialbedingt verursacht seien und nicht auf eine fehlerhafte Reinigungsbehandlung zurückzuführen sind. Er solle sich doch über seine Verkaufsstelle an den Hersteller wenden.
Der Reinigungskunde besteht weiterhin darauf, dass er die Jacke von der Reinigung ersetzt bekommt und beauftragt über seinen Rechtsanwalt einen Gutachter. Der weitere Verlauf wird sogar noch abstruser. Der Textilhändler schrieb der Textilreinigung, mit Kopie an den Käufer der reklamierten Jacke, folgenden Brief:
„… Den gleichen Fall hatten wir mit einer Kundin im vergangenen August. Am 10. August erhielten Sie einen Brief von uns, den Sie völlig ignorierten und die Damenjacke in einem völlig unakzeptablen Zustand durch Ihre Filiale in … wieder an die Kundin zurückgaben. …
Mit beiden Vorgängen haben wir eigentlich nichts zu tun, als damit, dass die Jacken bei uns einwandfrei gekauft wurden und diese Teile durch Ihre schlechte Reinigung nicht mehr tragbar sind. Wir haben einige Ihrer Kollegen befragt, die ganz eindeutig darauf hinweisen, dass in Ihrer Reinigung Fehler unterlaufen sind, die zu diesen Beschädigungen geführt haben.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass wir uns für unsere Kunden verwenden, die offensichtlich bei Ihnen kein Gehör finden.
Wir möchten aber gleichzeitig signalisieren, dass wir vor Ihrer Reinigung warnen werden, sofern Sie sich nicht bemüßigt fühlen, im letzteren Fall einen Ausgleich zu schaffen. Zu gerichtlichen Schritten werden Sie es sicherlich nicht kommen lassen wollen. Die Jacke wurde bei uns am … (Anm. d. Red.: knapp ein Jahr alt bei der Abgabe zur Reinigung) zum Preise von 200 Euro gekauft. Dieser Preis ist über einen Verkaufsbeleg nachweisbar.“
Eine Stellungnahme des Herstellers lag dem Gutachter nicht vor. Der Brief spricht Bände, denn immer wieder stößt die professionelle Textilpflege im Textileinzelhandel auf offene oder verdeckte Vorurteile. Die Vorstellung, dass nicht nur Reinigungen, sondern auch Textilhersteller Schäden verursachen können, wollen sich manche Akteure der textilen Kette einfach nicht vorstellen.
Mit Mühe konnte der geschädigte Reinigungskunde jedoch in diesem Fall davon überzeugt werden, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter nur ergebnisoffen begutachten darf. Auf ein vorbestelltes Ergebnis kann und darf sich der Gutachter nicht einlassen.
Schadensursache
Was ist aber die Ursache der Schädigung? Die Farbveränderungen sind an den Teilen der Jacke besonders ausgeprägt, die bei Gebrauch dem Licht am stärksten ausgesetzt sind. Hierbei sind die Aufhellungen im Bereich der Schulter, wo die Sonneneinstrahlung senkrecht auftrifft, besonders stark. Die Bereiche, die vor Sonne und Licht geschützt sind, wie Taschenpatteninnenseiten, Achseln und Armbündcheninnenseiten, weisen keine Farbschäden auf. Sollte eine fehlerhafte Reinigungsbehandlung die Ursache der Veränderungen sein, würde sich die Schädigung nicht nur an den besonders lichtexponierten Stellen zeigen. Hieraus lässt sich schließen, dass ein Teil der Farbpartikel durch die Lichteinwirkung die feste Verbindung mit dem Gewebe verloren hat und so bei der ordnungsgemäßen Reinigungsbehandlung ausgespült werden konnte.
Die Jacke weißt keine Anzeichen einer fehlerhaften Reinigungs- oder Waschbehandlung auf. Die Aufrauung der Oberfläche wird durch die Veränderung des Metallfaseranteils verursacht. Die Metallfaser wird zur Verarbeitung in der Regel mit Weichmacher ausgerüstet. Dieser Weichmacher muss jedoch auch, entsprechend der Pflegekennzeichnung, reinigungs- und waschbeständig sein. Dies war bei der Jacke jedoch nicht der Fall. Die Metallfaser ist deshalb unkontrolliert gebogen und gebrochen. Die Kanten und Bruchstücke stehen nun vom Gewebe ab und erzeugen dadurch eine raue Oberflächenhaptik. Hier ließe sich auch von textilem Schrott sprechen.
Schadensregulierung
Der Schaden ist eindeutig nicht dem Textilreiniger anzulasten. Dem Kunden bleibt nun noch die Möglichkeit, die Jacke beim Textileinzelhändler zu reklamieren.