Ein Messebesuch kann sich doppelt lohnen: Wer die EXPOdetergo International beruflich besucht, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Welche Ausgaben absetzbar sind und worauf Unternehmer sowie Arbeitnehmer achten sollten.
Wer als Unternehmer oder Arbeitnehmer die EXPOdetergo International in Mailand besucht, kann die damit verbundenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigen. Entscheidend sind vor allem die berufliche Veranlassung des Messebesuchs und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Messebesuch als Unternehmer
Sind Sie selbständiger Unternehmer im Textilservice, können Sie die Kosten für den Messebesuch in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Eintrittskosten sowie die Fahrtkosten. Um die betriebliche Veranlassung nachweisen zu können, empfiehlt es sich, Gesprächspartner, Unterlagen oder Programmpunkte zu dokumentieren und kurz festzuhalten, warum der Messebesuch für den Betrieb relevant war.

Praxistipp: Reisen Sie mit dem Privat-Pkw, können Sie die gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt pauschal mit 0,30 Euro je Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Waren Sie wegen des Messebesuchs mehr als 8 Stunden außer Haus, kann zusätzlich eine Verpflegungspauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Pauschalen richten sich nach der Dauer der Abwesenheit. Die Belege für Essen und Getränke am Messetag sollten Sie dennoch aufbewahren. Dafür gibt es nämlich eine Vorsteuererstattung.
Messebesuch als Arbeitnehmer
Auch Arbeitnehmer können Kosten für einen beruflich veranlassten Messebesuch steuerlich geltend machen. Gerade bei längeren Anreisen oder höheren Aufwendungen sollte jedoch gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar dargestellt werden, warum die Teilnahme beruflich erforderlich war. Halten Sie schriftlich fest, warum der Messebesuch beruflich veranlasst war (beispielsweise Austausch mit Geschäftspartnern, fachliche Weiterbildung oder Informationsgewinnung für die berufliche Tätigkeit).
Praxistipp: Für einen beruflich veranlassten Messebesuchs spricht u.a.,wenn der Arbeitgeber Sie für den Messebesuch freigestellt hat, wenn er Sie dazu aufgefordert hat, die Messe zu besuchen oder wenn er Zuzahlungen zu den Unkosten im Zusammenhang mit dem Messebesuch geleistet hat. Steuerlich abziehbar sind die Fahrtkosten (bei Benutzung des Privat-Pkw 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer), der Eintrittspreis und – bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden – auch eine Verpflegungspauschale.
Welche Reisenebenkosten Sie außerdem steuerlich ansetzen können, erfahren Sie hier.