Steht auf einem Pflegeetikett "spot clean only", verunsichert das Laien. Selbst so manche Fachkraft hakt lieber noch mal nach. Also: Was bedeutet es konkret, wenn man Textilien nur punktuell reinigen soll? R+WTextilservice hat nachgefragt.
Was heißt "spot clean only" und was kann ich als Reinigung mit diesen Teilen machen? Mit dieser Frage hat sich ein Reinigungsbetrieb an den Fachverband Textilpflege (FATEX) gewandt.
In den allermeisten Textilien findet sich eine Pflegekennzeichnung entsprechend der international anerkannten und genormten Symbolreihe. Manchmal jedoch werden die vom Hersteller gegebenen Pflegehinweise nur als kurze Sätze auf die Etiketten gedruckt. Ein gerne verwendeter englischer Ausdruck lautet dabei "spot clean only".
Das bedeutet "spot clean only"
"Spot clean only" kann übersetzt werden mit "nur örtliche Reinigung" oder "nur örtliche Fleckbehandlung". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine insgesamte Bearbeitung – egal ob Reinigung, Waschen oder Nassreinigung – nicht erlaubt ist und zu einer Beschädigung des Textils führen kann. Einzelne Flecken lassen sich, je nach Flecksubstanz, durchaus entfernen. Der Hinweis auf eine ausschließlich örtliche Behandlung ist allerdings nicht so zu verstehen, dass eventuell vorhandene Flecken mit jedem zur Verfügung stehenden Detachiermittel bearbeitet werden dürfen. Auch hier gilt die gesetzliche Sorgfaltspflicht gegenüber dem Eigentum anderer Personen. Ein Ausprobieren des Detachiermittels an einer während des Gebrauchs unsichtbaren Stelle bringt Klarheit darüber, ob das Textil der Bearbeitung standhält (Saumprobe).
Je nach Verschmutzungsgrad ist eine Behandlung einzelner Flecken nicht ausreichend. In diesen Fällen bietet sich die Möglichkeit, das Risiko einer maschinellen Bearbeitung selbst zu tragen oder eine Risikoübertragung mit Hilfe einer schriftlichen Vereinbarung auf den Kunden vorzunehmen.
Welche Behandlung kann man durchführen?
Welche Behandlung könnte man aber risikolos durchführen? Vielleicht wäre es denkbar, wenig Neutralwaschmittel in Wasser aufzulösen und mit diesem ein Tuch zu befeuchten. Damit könnte das Textil von innen und außen abgewischt werden. Man hat dann, im übertragenen Sinne, an allen Stellen des Textils eine sanfte örtliche Reinigung durchgeführt.
Nach Rücksprache mit Winfried Maier (FATEX) gäbe es im Fall der Fälle auch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eventuelle Schadensersatzforderungen zur Wehr zu setzen: Wenn der Textilreiniger nachweisen kann, dass das Textil bereits bei der Abgabe nicht mehr tragbar war, beispielsweise aus hygienischen oder optischen Gründen, und auch nicht mehr durch eine ausschließlich örtliche Fleckbehandlung instand gesetzt werden kann, so weist das Textil einen Wert von null Euro bereits bei Abgabe zur Reinigung auf. Ein weiterer, schadensersatzpflichtiger Wertverlust durch eine wie auch immer geartete Reinigungsbehandlung kann in solchen Fällen nicht mehr eintreten.
