Nach der Reinigung wirft ein Store über die gesamte Breite Wellen. Das Reinigungsunternehmen versichert, die Gardine gemäß Pflegeempfehlung gereinigt zu haben. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wurden aus einem Stoffrest zwei Proben angefertigt. Das erste Stoffstück wurde gereinigt, das zweite gewaschen.
Streifen machen Wellen
Als der Ehemann ins Pensionsalter kam, machte es sich Familie Ott in ihrer Wohnung so richtig nett. Unter anderem wurde für das Wohnzimmer ein 9 m breiter und 2,30 m langer Store gekauft. Nach zwei Jahren sollte dieser Store schließlich gesäubert werden. Laut Pflegeempfehlung des Raumausstatters darf der Store nur „chemisch gereinigt“ werden. Also bringt man ihn in eine stadtbekannte, renommierte Reinigung. Eine Woche später soll alles wieder in „frischem Glanz“ erstrahlen.
Leider zeigte sich nach dem Aufhängen des Stores das Gesamtbild des schmucken Heims erheblich gestört: Dieser Store warf nun über die gesamte Breite Wellen in Querrichtung. „Bisher waren wir mit ihrer Arbeit immer zufrieden“, betonte das Ehepaar, „aber jetzt muss ihnen ein Fehler unterlaufen sein. Sicher sind Sie versichert.“
Das Reinigungsunternehmen versicherte im Reklamationsgespräch, bei der Bearbeitung korrekt vorgegangen zu sein. Der Store sei entsprechend den Herstellerempfehlungen gereinigt worden. Zur Klärung der Streitfrage wurde ein Gutachter hinzugezogen.
Die eingenähte Materialkennzeichnung weist die Stoffzusammensetzung mit 80 Prozent Polyester und 20 Prozent Polyamid aus. Die Untersuchung ergab, dass der doppellagige Tüll aus Polyester, die dazwischenliegenden, nur oben und unten angenähten Textilstreifen, aus Polyamid bestehen. Da die Gardine ohne Saum gearbeitet ist, lässt sie sich nicht ohne Weiteres verlängern.
Schadensursache
Wie ließ sich nun feststellen, ob die Gardine korrekt bearbeitet wurde? Die Kundin hatte noch einen Stoffrest aufgehoben. Von diesem Rest wurden zwei Proben genommen und exakt ausgemessen. Eine Probe wurde gereinigt, ohne dass es zu einem Maßverlust kam. Auch anschließendes Dämpfen und Bügeln brachte keinen Maßverlust.
Das zweite Stoffstück wurde gewaschen. Anschließendes Ausmessen zeigte, dass die Ware eingelaufen ist. Dies kann weder durchs Dämpfen noch durch Bügeln rückgängig gemacht werden. Bei der angegebenen Materialzusammensetzung, einer Mischung aus Polyester und Polyamid, ist ein Einlaufen der Ware jedoch ungewöhnlich. Ein Blick durch das Auflichtmikroskop gibt den entscheidenden Hinweis: Die Textilstreifen aus Polyamid bestehen nicht aus einem Gewebe oder einer Kettenwirkware, sondern aus einem Faserflies aus Polyamid. Dieses Faserflies verdichtete sich durch den Reinigungsprozess, obwohl die chemische Reinigung durch den Stoffhersteller empfohlen und bei korrekter Bearbeitung des Musters keine Schädigung/Veränderung aufgetreten war. Folglich musste der Reinigungsprozess fehlerhaft durchgeführt worden sein. Mögliche Ursache für diesen Effekt: Ein zu hoher Anteil an „freier“ Feuchtigkeit während des Reinigungsprozesses oder zu starke mechanische Einwirkung durch Überladung mit „schwereren Stoffen, die fälschlicherweise in der selben Charge mitgereinigt wurden.
Wie das mikroskopische Bild zeigt, wurde das Faserflies im Herstellungsprozess durch so genannte „Schmelzpunkte“ fixiert. Hierbei kommt es durch Erhitzen der Polyamidfasern über den Schmelzpunkt hinaus zu einem Schmelzen der Fasern. Durch Abkühlung entsteht ein fixiertes Flies. Aufgrund der im Vergleich zu einem Gewebe lockeren Struktur kann es durch zu hohe Feuchtigkeitseinwirkung in Verbindung mit mechanischer Bewegung, wie es während des Reinigungsprozess unvermeidbar ist, zu einer Maßänderung kommen.
Schadensregulierung
Da der Reinigungsprozess fehlerhaft durchgeführt wurde, ist das Reinigungsunternehmen für den entstandenen Schaden verantwortlich.