PPWR Textil- und Modeindustrie kritisiert Verpackungsverordnung

Letzte Woche trat die europäische Verpackungsverordnung PPWR in Kraft. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie übt in einer Pressemitteilung Kritik. Unter anderem seien zahlreiche Anwendungsfragen weiterhin ungeklärt.

Plastiktüten und Tüten aus Papier: Die europäische Verpackungsverordnung unterscheidet – je nach Zweck und Bestimmung – verschiedene Arten von Verpackungen. Sie gilt unabhängig von gewerblicher oder privater Nutzung.
Die überarbeitete EU-Verpackungsverordnung kann auch Textilpflegebetriebe betreffen. - © photka – stock.adobe.com

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) am 12. August 2026 beginnt für Unternehmen in Europa eine neue Phase umfassender regulatorischer Anforderungen. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert die Verordnung als Beispiel einer zunehmend komplexen Regulierung, die insbesondere mittelständische Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten, hohen Kosten und erheblichen Rechtsunsicherheiten belastet.

Jonas Stracke, Leiter Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beim Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie, sagt: „Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa zu stärken. Die PPWR steht diesem Anspruch an vielen Stellen entgegen. Neue Berichtspflichten, zusätzliche Registrierungen, komplexe Nachweisverfahren und hohe Bußgeldrisiken sorgen nicht für mehr Wettbewerbsfähigkeit, sondern für mehr Belastung." Gerade für mittelständische Unternehmen entstehe ein erheblicher Aufwand, dessen ökologischer Mehrwert häufig fraglich bleibe.

Nahezu gesamte Wirtschaft von PPWR betroffen

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Betroffen ist dabei nahezu die gesamte Wirtschaft: von Transportverpackungen über Versandkartons und Folien bis hin zu Produktverpackungen oder Etiketten. Auch Textilpflegebetriebe wie Textilreinigungen und Wäschereien können der PPWR unterliegen.

Unternehmen müssen künftig umfangreiche Anforderungen zur Konformitätsbewertung, Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Registrierung erfüllen. Hinzu kommen weitere Vorgaben, die schrittweise bis 2040 in Kraft treten und Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Verpackungsminimierung und Wiederverwendung festlegen.

Lesetipp: Relevanz der PPWR für Textilpflegebetriebe

Annette Kahleyhs, Key Account Managerin bei Interzero (Köln), erklärt im Interview mit R+WTextilservice, inwiefern die Verordnung auch für die Textilpflegebranche gilt und warum der 12. August 2026 ein elementarer Stichtag ist.

Besonders kritisch bewertet der Gesamtverband textil+mode, dass die Verordnung bereits in Kraft tritt, obwohl zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen weiterhin ungeklärt sind. Unternehmen müssen ihre Rolle als Hersteller, Erzeuger, Importeur, Lieferant oder Vertreiber bestimmen, Verpackungskataster aufbauen, technische Dokumentationen erstellen, Lieferkettennachweise einholen und zusätzliche Registrierungsanforderungen erfüllen. Gleichzeitig werden laut Verband wesentliche Detailregelungen auch künftig erst schrittweise durch weitere Rechtsakte und Leitlinien konkretisiert. Verstöße gegen Dokumentations-, Melde- oder Registrierungspflichten können nach deutschem Recht mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

Gesamtverband textil+mode fordert Überprüfung der PPWR

Nach Auffassung des Gesamtverbandes textil+mode droht die Verordnung ihr eigenes Ziel zu verfehlen. Statt Investitionen in nachhaltige Produkte, innovative Materialien und neue Kreislauflösungen zu erleichtern, müssten Unternehmen zunehmend personelle Kapazitäten für die Erfüllung komplexer administrativer Anforderungen bereitstellen. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie fordert deshalb eine grundlegende Überprüfung der praktischen Umsetzung der PPWR. Notwendig seien rechtssichere, digitale und europaweit einheitliche Verfahren, verhältnismäßige Anforderungen sowie mehr Vertrauen in die Unternehmen.

Der Gesamtverband will die weitere Ausgestaltung der Verordnung eng begleiten und sich auf europäischer und nationaler Ebene für praktikable und mittelstandsfreundliche Lösungen einsetzen.