Anfärbungen am Oberstoff Ungeeignetes Material beimteuren Stück?

Nach der Reinigung werden auf dem Oberstoff einer Herrenjacke Anfärbungen sichtbar. In der Textilreinigung wurde das Bekleidungsstück gemäß den Angaben laut Pflegekennzeichen gewaschen und getrocknet. Worin liegt die Ursache dieses Schadensfalles?

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    Bild 1Nach der Reinigung sind auf dem Oberstoff des hochwertigen Herrenjackets blaue Streifen deutlich sichtbar.Fotos: Kreckel
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    Bild 2Des Rätsels Lösung ist auf der linken Seite zu suchen.

Ungeeignetes Material beimteuren Stück?

Eine hochwertige Herrenjacke Marke „Gucci“ wurde von einem Kunden in die Reinigung gebracht. Nach der Behandlung waren auf dem Oberstoff blaue Streifen sichtbar (Bild 1).

Was war passiert? Werfen wir zunächst einen Blick auf die Material- und Pflegekennzeichen:

Das Sacko besteht laut Materialkennzeichen aus 100 Prozent Polyester. Im Bekleidungsstück befindet sich außerdem ein Pflegekennzeichen mit folgenden Angaben:

-Hand Wash 30°C (Waschen bei 30°C),

-Dont Bleach (nicht Bleichen),

-Dry Clean (Reinigung in (P) und

-Medium Iron (Finish bei 150°C).

Die Jacke wurde, so der Textilreiniger, entsprechend den Angaben gewaschen und anschließend getrocknet. Wo liegt also die Ursache für die blaue Verfärbung?

Schadensursache

Um der Sache auf den Grund zu gehen, hat der Textilreiniger das Taschenfutter geöffnet und linksseitig im Bereich der Anfärbung eine schwarze Einlage gefunden. Eine Überprüfung dieser Einlage ergab, dass diese durch Einwirkung von Feuchtigkeit und Wärme ausblutet.

Unbekannte Fasern können mit Hilfe der Brennprobe bestimmt werden. Zur Bestimmung werden das Aussehen der Flamme, die allgemeine Brennbarkeit, der Brandgeruch und der Brennrückstand betrachtet. In diesem Fall ergab die Brennprobe, dass dieses Gewebe nicht aus Baumwolle oder Viskose bestand. Die harten Brennrückstände lassen vielmehr auf Polyamid oder Polyester schließen.

Eine Materialuntersuchung ergab, dass in das Bekleidungsstück ein Polyestergewebe eingearbeitet wurde. Dieses Gewebe besitzt nicht die Nassechtheiten, die laut Pflegekennzeichnung notwendig sind. Das bedeutet: Das Bekleidungsstück ist nicht entsprechend der Pflegekennzeichnung pflegbar.

Nach einer Durchfeuchtung muss das Bekleidungsstück zwangsläufig wieder trocknen. Beim Trocknungsprozess kommt es zur Farbstoffmigration, deckungsgleich im Oberstoff im Bereich dieser Einlage. Damit ist das Kleidungsstück grundsätzlich nicht waschbar.

Das schwarze Gewebe wurde ebenfalls einer Reibechtheitsprüfung mit Lösungsmittel unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass auch ein Ausbluten in Perchlorethylen nicht auszuschließen ist.

Stoffe aus Polyester werden normalerweise mit Dispersionsfarbstoffen gefärbt. Derartig schlechte Echtheiten sind nicht normal.
Damit ist das Bekleidungsstück grundsätzlich nicht in Perchlorethylen reinigungsfähig. Hier kann es ebenfalls beim Trocknen zu Farbstoffmigrationen bedingt durch die schlechte Lösungsmittelechtheit kommen.

Es gibt immer wieder Verarbeitungsmängel, die durch Disharmonie im Pflegeverhalten von Textilien begründet sind. Richtig ist bei derartigen Schäden, eine Naht zu öffnen, um eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.

Es ist bei solchen Schäden nicht auszuschließen, dass dadurch übergreifende Schäden auf andere Textilien auftreten können. Damit kommt der Textilreiniger in einen Beweiszwang, der dazu führen kann, dass der Eigentümer eines Bekleidungsstückes für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, für den er es tatsächlich nicht ist.

Schadensregulierung

Diese Verantwortlichkeit kann dann nur über einen Juristen geklärt werden kann. Eine Beweissicherung ist daher unbedingt notwendig. Der Sachverständige kann dem Hersteller nur empfehlen, dem Stofflieferanten den Artikel zur Stellungnahme vorzulegen.