Eine Reinigung erhält Stuhlhussen aus 100 Prozent reiner Baumwolle. Die Pflegeanweisung empfiehlt Handwäsche. An diese Anweisung habe man sich bei der Reinigung im Fachbetrieb gehalten.
Zu klein geworden für den Stuhl
Die vorgelegten Hussen (Stuhlüberzüge) (Bild 1 und 2) sind mit einer Materialangabe und Pflegekennzeichen versehen. Demnach bestehen sie aus 100 Prozent reiner Baumwolle. Dem Verbraucher wird hier eine Handwäsche empfohlen. Weiter sagt die Pflegeanweisung aus: keine Verwendung von Bleichmittel, keine Finishbehandlung und keine Lösemittelbehand-
lung.
Handwäsche ist das Waschen mit der Hand statt mit der Waschmaschine. Dabei werden die Textilien bei 30 bis 40 °C in einem Behälter unter Zugabe eines für diese Warenart geeigneten Waschmittels behandelt. Die vorliegenden Hussen wurden laut Angaben des Inhabers der Textilreinigung einer Handwäsche unterzogen und danach hängend getrocknet.
Die gewaschene und die neue Husse wurden vermessen, dabei kam er zu dem Ergebnis, dass der Oberstoff der gewaschenen Husse in Kette und Schuss einen Flächenverlust von 7,0 bis 8,5 Prozent erlitten hat. Eine Materialüberprüfung ergab, dass die Angabe „100 Prozent reine Baumwolle“ korrekt ist. Bei dem Gewebe handelt es sich um eine Gewebekonstruktion, die durch ihre Art grundsätzlich ein Entspannungspotenzial besitzt (Rips), das heißt, dass durch die Verwendung von alkalischem Waschmittel, intensiver Durchfeuchtung und mechanische Einwirkung beim Waschen und beim Trocknen im Trockner mit einer Entspannungsschrumpfung zu rechnen ist.
Der gewaschene Bezug besitzt gegenüber dem unbehandelten Teil einen deutlich helleren Farbton und eine stärkere Lumineszenz. (Bild 2 zeigt bereits bei Tageslicht eine starke Farbtonabweichung, links das gewaschene Teil, rechts das unbehandelte Teil.) Beide Bezüge wurden einer Untersuchung im ultravioletten Licht einer Analysenquarzlampe unterzogen. Dabei wurde bei dem gewaschenen Artikel eine intensive Lumineszenz festgestellt. Zum Teil sind nicht aufgelöste punktförmige optische Aufheller zu erkennen wie sie in Vollwaschmittel vorhanden sind.
Schadensursache
Der Sachverständige kam zu folgenden Ergebnissen:
-Die Hussen wurden mit einem Vollwaschmittel gewaschen. Bleichmittel und optische Aufheller führten zu der sichtbaren Farbtondifferenz.
-Dadurch kann es sowohl bei einem Waschprozess als auch bei der Trocknung zu einer Materialverdichtung und somit zu einem Flächenverlust kommen.
-Offensichtlich wurde das Waschmittel nicht richtig gelöst, die Farbkörnchen sind im ultravioletten Licht einer Analysenquarzlampe deutlich zu erkennen. Dies spricht dafür, dass der Waschprozess bei einer Temperatur unter 40 °C durchgeführt wurde.
-Ein Flächenverlust von 7,0 bis 8,5 Prozent führt dazu, dass die Hussen nicht mehr auf den Stuhlkörper passen.
Schadensregulierung
Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass der Flächenverlust auf eine Falschbearbeitung in der Textilreinigung zurückzuführen ist. Der Einsatz eines Vollwaschmittels und der hohe Flächenverlust von 7,0 bis 8,5 Prozent lassen diesen Schluss zu. Eine Handwäsche bei 30 °C unter Verwendung eines Feinwaschmittels und eine anschließende Lufttrocknung wäre die richtige Wahl gewesen. Keinesfalls darf nach der Nassbehandlung eine Trocknung im Wäschetrockner folgen.