Strukturveränderung beim Gardinenstoff Nicht sauber, sondern beschädigt

Die Reklamation eines Kunden, der behauptet, sein Vorhang wäre bei der Reinigung beschädigt worden, wirkt selbst für den Gutachter zunächst fraglich. Bei einer genaueren Untersuchung wird jedoch deutlich, dass sich die Struktur des Gewebes verändert hat. Der Reiniger erkennt den Schaden an.

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    Die Bändchengarne sind nicht nur verschoben, sondern gerissen. Teilweise fehlten sogar kleine Teile.Fotos:Kreipe
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    Zum Vergleich:Ein vom Dekorationsgeschäft angeforderter Neustoffabschnitt überzeugt den Reinigungsunternehmer davon, dass ein Schaden vorliegt.

Nicht sauber, sondern beschädigt

EEManchmal ist es gar nicht so einfach festzustellen: Liegt nun ein Schadensfall vor oder nicht? Diese Entscheidung ist oft auch von der persönlichen Einstellung zu einer Veränderung am Textil abhängig, ob es noch zu gebrauchen ist oder aber nicht. So gibt es Menschen, die nur mit korrekt gebügelter Kleidung angezogen sind, andere wiederum stören Knitter nicht. Hierbei hat allerdings auch die Mode einen nicht unerheblichen Einfluss. Nun soll damit nicht behauptet werden, dass in den Textilreinigungsbetrieben weniger gut gebügelt werden sollte (was sowieso manchmal der Fall ist), um damit modischen Gegebenheiten und gewollten Effekten nachzueifern.

Im nachfolgend beschriebenen Fall stand auch zunächst die Frage an, ob denn überhaupt ein Schadensfall vorliegt oder ob das ein gewollter Effekt ist. Dabei spielt es auch eine Rolle, dass sich die Textilreiniger manchmal gar nicht richtig an den Zustand und das Aussehen eines Textils vor der Chemischreinigung oder Wäsche erinnern können.

Es geht hier um eine Gardine, die aber als Vorhang genutzt wurde. Dieser ist in der Farbe graumeliert und oben mit einem Klettband versehen. In ein sehr feinfädiges Gewebe sind in Schussrichtung helle Bändchengarne eingelegt, die glatt liegen und parallel verlaufen. Wie nicht anders zu erwarten, fehlen an dem Vorhang Rohstoffangaben und Pflegekennzeichen.

Schadensfall oder nicht?

Nach einer Reinigungsbehandlung wurde der Vorhang wegen einer Strukturveränderung bei dem Textilreinigungsunternehmen reklamiert. Dieser war allerdings zunächst der Meinung, dass sich der Zustand der Gardine überhaupt nicht verändert habe, außer dass ein hoher Sauberkeitsgrad eingetreten wäre. Die beanstandete Strukturänderung bewertete der Reiniger als gewollt bzw. als bei Einlieferung zur Reinigung bereits vorhanden.

Um nun in dem strittigen Punkt eine Klärung zu erzielen, musste ein Gutachter beauftragt werden. Das geschah, und beim ersten oberflächlichen Betrachten der Gardine schien die Reklamation fraglich zu sein. Aber bei genauer Untersuchung des Vorhanges im hängenden Zustand und bei Durchlicht kam Klarheit in den Vorgang. Die Bändchengarne waren aus dem Gewebeverband zu kleinen Schlaufen herausgezogen. Die Gleichmäßigkeit dieses Erscheinungs- oder besser des Schadensbildes konnte tatsächlich Zweifel darüber aufkommen lasen, ob nicht doch ein gewollter Effekt vorlag.

Aber dann zeigten sich Bereiche, an denen die Bändchengarne nicht nur verschoben, sondern gerissen waren bzw. es fehlten sogar kleine Teile. Ein vom Dekorationsgeschäft angeforderter Neustoffabschnitt hat dann letztlich den Reinigungsunternehmer überzeugt, dass ein Schaden vorliegt. Damit war der Fall aber natürlich nicht erledigt, denn nun war noch zu klären, ob die Strukturveränderung durch den Reinigungsvorgang entstanden war oder nicht. F

Schadensursache

EDurch den Besitzer des Vorhanges wurde glaubhaft versichert, dass die Strukturveränderungen bei Abgabe zur Reinigung nicht vorlagen. Nachfragen beim Reinigungsbetrieb, ob im Schadensbuch Eintragungen über Schäden vermerkt sind, wurden verneint. Aber gerade bei derartig sensiblen Textilien wäre eine solche Notiz so unendlich wichtig, um Regressansprüche, die nicht berechtigt sind, abzuwehren. Eine Überprüfung der Schiebefestigkeit der Bändchengarne am Neustoff und gereinigter Gardine ergab, dass die Garne in beiden Fällen gleich fest eingebunden sind.

Was also ist im Reinigungsbetrieb falsch gelaufen? War das Klettband am oberen Rand des Vorhanges Schuld für die Fadenzieher? War es eine überhöhte Bewegungsmechanik während der Reinigung oder waren es andere in der Maschine befindlichen Gardinen oder Dekorationen, die den Schaden verursacht haben?

Untersuchungen haben gezeigt, dass das Klettband für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden kann, da es fast keine Funktionsfähigkeit mehr besitzt. Die Mechanik während der Reinigung und Trocknung scheidet mit einiger Sicherheit auch aus. Wahrscheinlicher dagegen ist, dass andere Textilien in der Maschine während der Bearbeitung, zum Beispiel durch Röllchen oder Stecknadeln, die Strukturänderung und Beschädigungen verursacht haben dürften. F

Schadensregulierung

EEs wurde durch den Besitzer und dem Dekorateur glaubhaft nachgewiesen, dass der Vorhang zwei Jahre als ist und laut Zeitwerttabelle eine Lebenserwartung von vier Jahren besitzt. Der Textilreinigungsbetrieb hat den Schaden anerkannt und eine großzügige Regelung vorgenommen. F