PSA-Lieferkette im Dialog PSA-Fachgespräch 2026: Neue Vorgaben zu PFAS und ERP

PFAS-Regulierung, Kreislaufwirtschaft und neue Herstellerpflichten: Beim neunten PSA-Fachgespräch in ­Frankfurt am Main standen drängende Herausforderungen für die textile Lieferkette im Mittelpunkt. ­Vertreter aus Verbänden, Industrie und Textilservice diskutierten über rechtssichere Analytik, Risiken beim ­Einsatz von Rezyklaten sowie die Folgen europäischer Vorgaben für PSA und Leasingmodelle.

Wie im vergangenen Jahr waren auch dieses Mal knapp 70 Teilnehmer nach Frankfurt am Main zum eintägigen PSA-Fachgespräch gekommen.
Wie im vergangenen Jahr waren auch dieses Mal knapp 70 Teilnehmer nach Frankfurt am Main zum eintägigen PSA-Fachgespräch gekommen.

Am 8. Juli 2026 fand zum neunten Mal das vom Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV), dem GermanFashion Modeverband und dem Indus­trieverband Veredlung Garne Technische Textilien (IVGT) initiierte PSA-Fachgespräch statt. Wie jedes Jahr standen zukunftsentscheidende Branchenthemen auf der Agenda: PFAS in Textilien, Chemikalienrecht und Recycling, Lieferkettensicherheit, erweiterte Herstellerverantwortung.

Etwa 70 Teilnehmer aus der gesamten Zuliefer­industrie waren zum PSA-Fachgespräch nach Frankfurt am Main gereist. Schwerpunkte bilden üblicherweise rechtliche und chemikalienrechtliche Fragestellungen – und daran hat sich auch 2026 nichts geändert.

Gleich im ersten Gemeinschaftsvortrag ging es um Fluorpolymere (PFAS) in Textilien. Dr. David Biskup (GermanFashion Modeverband) und Wolfgang Quednau (BTTA, Mönchengladbach) sprachen über deren Grenzwerte, Nachweis und regulatorische Konsequenzen.

PFAS gelten wegen ihrer kaum abbaubaren Verbindungen als Ewigkeitschemikalien. Einige dieser Stoffe sind zudem als besonders besorgniserregend eingestuft. Sie unterliegen seit einigen Jahren strengen Beschränkungen. Nach dem Willen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sollen PFAS künftig weitgehend verboten werden. Einige Varianten bieten jedoch einen einzigartigen Schutz gegen Treibstoff und Wasser. Dieser ist beispielsweise für Feuerwehr-PSA unverzichtbar.

Im Hintergrundpapier der Mitgliedsstaaten wurde daher eine 13,5-jährige Übergangszeit für alle persönlichen Schutzausrüstungen vorgeschlagen. Ob diese tatsächlich kommen wird, ist fraglich. Der finale Entwurf des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA sieht nur eine Ausnahme vor. PFAS sollen für 13,5 Jahre ausschließlich zum Zweck des Chemikalienschutzes verwendet werden dürfen. Alle anderen Anwendungen sollen, wenn der Entwurf tatsächlich verabschiedet werden sollte, innerhalb von 18 Monaten komplett verboten werden. Die Konsequenz: Damit Feuerwehr-PSA auch weiterhin den umfassenden Schutz beibehalten kann, müsste eine Chemikalienschutzausrüstung verpflichtend werden.

Die Geschäftsführer (v. li.) Thomas Lange vom German­Fashion Modeverband, Andreas Schumacher vom DTV und Michael Pöhlig vom IVGT begrüßten die Teilnehmer zum 9. PSA-­Fachgespräch.
Die Geschäftsführer (v. li.) Thomas Lange vom German­Fashion Modeverband, Andreas Schumacher vom DTV und Michael Pöhlig vom IVGT begrüßten die Teilnehmer zum 9. PSA-­Fachgespräch. - © Anton-Katzenbach

PFAS-Analyse wird zum Vabanquespiel

Spannend wird es auch bei den laboranalytischen Untersuchungen von PFAS und ihren verwandten Stoffen bzw. Verbindungen. Die im Januar 2025 erschienene überarbeitete Version der DIN EN 17681-1 (Textilien und textile Erzeugnisse – Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) – Teil 1: Untersuchung eines alkalischen Extraktes mittels Flüssigkeitschromatographie und Tandem-Massenspektrometrie) basiert nun auf einer Extraktion mit gleichzeitiger alkalischer Hydrolyse. Dadurch gehen – anders als bisher – Polymer-Seitenketten als Fluortelomeralkohole in die Auswertung ein. Die Folge: Produkte, die früher konform waren, fallen nun unter Umständen durch die Prüfung.

Hinzu kommt eine weitere Offenbarung: Ringversuche in Laboren haben enorme Analyseunterschiede bei Anwendung der neuen Norm ergeben. Die Streuung lag bei 130 %! Während ein Labor das Textil als konform eingestuft, kommt ein anderes Institut zum gegenteiligen Ergebnis und lässt das Produkt durchfallen. Diese große Varianz zeigt, dass der Grenzwert nicht zuverlässig überprüfbar ist, wodurch sich eine rechtliche Vollzugslücke auftut. Die beiden Vortragenden forderten daher die Einführung einer praxistauglichen Grenz­wertsystematik und von Laborstandards, Mindestvorgaben für Bestimmungsgrenzen sowie einheitliche Samplingpläne.

Textile Rezyklate und das Compliance-Risiko

Um ein ebenso heikles Thema ging es im Vortrag von Constance Ißbrücker vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (Berlin). Sie befasste sich mit dem Zielkonflikt zwischen Chemikalienrecht und Kreislaufwirtschaft. Dieser entsteht durch die von der EU verordnete Kreislaufführung von Alttextilien. Denn dabei wird nicht berücksichtigt, dass zu recycelnde Textilien eine Stoffhistorie haben. Neue Beschränkungen, niedrigere Grenzwerte oder verbesserte Analytik können diese rechtlich relevant machen. Das zeigt das Beispiel PFAS.

Damit Rezyklate nicht zu einem chemisch vorbelasteten Materialstrom werden, müssen kritische Stoffe vor der Wiederverwendung kontrolliert werden. Dafür kommen Sortierung, Analytik oder die Ausschleusung belasteter Textilien infrage. Zumindest müssen die Stoffe differenziert betrachtet werden. Alternativ wären weitere Ausnahmeregelungen nötig. Derzeit gibt es nur eine solche Ausnahmeregelung. Sie gilt für Alttextilien mit Nonylphenolethoxylaten. Diese sind von den strikten REACH-Vorgaben ausgenommen (Eintrag 46 des Anhangs XVII der REACH-VO). Für alle anderen im Kreislauf geführten Materialströme werden hingegen geltendes Chemikalienrecht und ggf. damit verbundene strengere Grenzwerte angewendet.

Rezyklate werden also zum Risiko für Hersteller, weshalb die Textilproduktion aus fabrikneuen Rohstoffen rechtssicherer erscheint als ihre Wiederverwendung. Ihr Fazit: Textile Kreislaufführung funktioniert nur, wenn Chemikalienschutz und Recycling zusammengedacht werden. Die Anforderungen müssen zudem unter realen Recyclingbedingungen erfüllbar sein. Daher fordert Constance Ißbrückner u.a. eine differenzierte und risikobasierte Einordnung von Alttextilien mit „historischen“ Inhaltsstoffen. Prüf- und Nachweisanforderungen sollten sich auf tatsächlich relevante Stoffe und Anwendungen konzentrieren. Auch bei der Analytik braucht es regulatorisch sinnvolle Vorgaben. Sie sollte nach anerkannten Methoden und mit prüfbaren Grenzwerten erfolgen.

EPR und Auswirkung auf den Textilservice

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) prägte den 13. Alttextiltag in Bad Neuenahr. Auch der DTV beschäftigt sich mit dem Thema. Stefan Cieslak ist beim Verband als Referent für Betriebswirtschaft und Nachhaltigkeit sowie als Fachberatungs- und Informationsstelle tätig. Er erläuterte die Herausforderungen der EPR für Textilservice und Leasingmodelle.

Noch ist unklar, ob die Branche nach der Definition der EU-Abfallrahmenrichtlinie (WFD/AbfRRL) als Hersteller gilt. Sollte dies der Fall sein, müssten Textilserviceunternehmen die gesetzlichen EPR-Pflichten erfüllen. Dazu gehören die Registrierung im Herstellerregister, die Ökomodulation und Gebühren für Sammlung, Sortierung, Weitertransport und Verwertung von Alttextilien. Auch eine entsprechende Dokumentation wäre erforderlich. Der DTV setzt sich deshalb dafür ein, dass die Branche aus der Herstellerdefinition ausgenommen wird. Zudem sollen B2B-Textilien nicht unter die EPR-Pflicht fallen. In Deutschland, so die Argumentation, bestehen bereits gesetzliche Verpflichtungen zur getrennten Sammlung und anschließenden Abfallbehandlung.

Digitale Hersteller­information kommt

Thomas Lange, Geschäftsführer des GermanFashion Modeverbands, setzte die Reihe rechtlicher Themen fort. Er konnte verkünden, dass es im Rahmen des Omnibus-IV-Trilogs zu einer Einigung über die digitale Herstellerinformation gekommen ist. Trotz weitreichender Klimaziele der EU waren Inverkehrbringer von PSA bisher gezwungen, ihre Hersteller­informationen in gedruckter Form mit dem Produkt auszuliefern. Diese dürfen nun im B2B-Bereich in digitaler Form bereitgestellt werden. Wenn jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Produkt für den Privatbereich bestimmt ist, müssen Sicherheitsinformationen weiterhin in Papierform vorliegen. Das gilt beispielsweise für PSA, die über Online-Shops oder im Baumarkt verkauft wird.

Das PSA-Fachgespräch steht unter dem Motto „Dialog in der Lieferkette“. Angesichts aktueller geopolitischer Risiken, Logistikunsicherheiten und Cyberkriminalität hatten die Veranstalter Vertreter aus allen Bereichen der textilen Kette zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Wie nicht anders zu erwarten, sorgt die Lage an der Straße von Hormus für große Unsicherheiten. Diese gehen einerseits auf die Verteuerung des Rohöls um nahezu das Doppelte, andererseits auf das Festliegen von Schiffen zurück. Der hohe Ölpreis sorgt nicht nur für eine Explosion der Frachtkosten, sondern auch für stark steigende Preise bei Synthesefasern und Textilausrüstungschemikalien. Fehlende Frachtschiffkapazitäten und Container machen wiederum eine planbare Auslieferung von Rohgeweben, Hoteltextilien, Komponenten und fertig konfektionierter Bekleidung aus dem asiatischen Raum zu einem Glücksspiel. Die Lieferzeiten für einen Container aus Pakistan zu einem europäischen Seehafen liegen derzeit bei etwa drei Monaten, Terminverschiebungen nicht mitgerechnet.

Nach dem Transport per Schiff ist die Reise der Ware noch nicht beendet. Vom Anlandehafen muss sie per Lkw zum Auftraggeber gebracht werden. Bald dürfte auch der Landweg ins Stocken geraten. In den kommenden Jahren werden 20.000 bis 30.000 Berufsfahrer in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig rückt nur etwa die Hälfte nach. In der textilen Lieferkette wird künftig also mehr Geduld gefragt sein.

Normen für PSA und Textilservice im Abo

Ungeachtet der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für die Textil- und Textilpflegebranche gibt es auch eine gute Nachricht. Der DTV, der German­Fashion Modeverband und DIN Media (Berlin) haben das „Normenportal PSA und Textilservice“ geschaffen. Mitglieder erhalten damit digitalen Zugang zu rund 350 Standards, VDI-Richtlinien, etc. Abonnenten zahlen eine Jahresgebühr und erhalten je nach Variante eine Leseberechtigung oder einen erweiterten Zugang zu relevanten Normen. Dazu gehören auch Regelwerke zu Reinraumtechnik, Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Der Vorteil: Das Normenportal bietet gegenüber dem Einzelkauf von Standards einen hohen Preisvorteil und ist zusätzlich mit Extras für eine leichte Nutzung versehen.

Veranstaltung mit Berechtigung

Das PSA-Fachgespräch hat sich als feste Größe in der Veranstaltungslandschaft der Branche etabliert. Dafür spricht die seit Jahren gleichbleibend gute Beteiligung von Vertretern aus der gesamten textilen Lieferkette. Angesichts immer neuer Verordnungen, Beschränkungen und Nachweispflichten, die im Zuge europäischer Regulierungswut auf die Textil-, Bekleidungs- und Textilpflegeindustrie zukommen, hat die Veranstaltung mehr Berechtigung denn je.