Steuertipp Schneeschippen auf Kosten des Finanzamts
Schaffen Sie es zeitlich nicht, den Schnee vor der Haustüre Ihres Privathaushalts zu räumen und beauftragen deshalb einen Winterdienst, können Sie das Finanzamt an den Kosten dafür beteiligen. Das Schneeschippen stellt nämlich eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung dar.
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