Immissionsschutzgesetz-Luft Fahrbeschränkungen in Sanierungsgebieten
3 Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) sieht vor, dass in Gebieten, in denen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten worden sind („IG-L-Sanierungsgebiete“) – differenziert nach Abgasklassen –, Fahrverbote für Kfz verhängt werden können. Die konkrete Vorschreibung der Verkehrsbeschränkungen erfolgt in den Bundesländern durch Verordnungen des jeweiligen Landeshauptmanns. Stufenweise Fahrverbote Besondere Bedeutung erhält die „Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung“ gemäß IG-L nun dadurch, dass [...]
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