Nachruf Trauer um Georg Toifl

Der langjährige Funktionär der österreichischen Textilreiniger, Georg Toifl, ist verstorben. Er war weit über die Branche als Interessenvertreter hinaus tätig, so unter anderem als Vizepräsident der Wirtschaftskammer Wien.

Georg Toifl
Die Branche trauert um Georg Toifl. - © Rosa Toifl & Co GmbH

Als Bundesspartenobmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in Österreich und als Präsident der UEAPME war Georg Toifl ebenfalls auf europäischer Ebene tätig. Eine seiner besonderen Interessen war die Verbesserung der Ausbildung im Bereich der Lehre.

Werdegang und Engagement

Georg Toifl, geboren am 24. Juli 1948, trat nach seinem Studium der Betriebswirtschaften in den elterlichen Wäschereibetrieb ein. 1974 übernahm er gemeinsam mit seiner Schwester Eva Toifl die Betriebsführung. Daraus erfolgte der stetige Ausbau des Unternehmens, ausgehend von Privatkundengeschäft über Hotelwäsche, durch den Einstieg ins Mietwäschegeschäft 1974 zu einem der führenden Wiener Textildienstleistungsbetriebe. Derzeit beschäftigt das Unternehmen zirka 220 Mitarbeiter.

In der Interessensvertretung engagierte sich Georg Toifl ab den 70er Jahren, auf Landesebene der Textilreiniger von 1980 bis 2020, davon als Landesinnungsmeister von 1995 bis 2006. Auf Bundesebene vertrat er die Branche als Mitglied des Bundesinnungsausschusses von 1988 bis 2010, davon 1995 als Bundesinnungsmeister. Bis zuletzt engagierte er sich als Verhandler im Bereich Kollektivvertrag und Schiedskommission. Er stand der Branche stets als Experte für den Bereich Wäscherei und Mietwäsche mit seinem umfangreichen Wissen zur Verfügung.

Außergewöhnlich engagiert

Für sein außergewöhnliches Engagement verlieh im die Bundesinnung 2006 die höchste Auszeichnung der Textilreinigerbranche: die "goldene Ehrennadel". "Mit Georg Toifl verloren die österreichischen Textilreiniger und Wäscher einen ihrer engagiertesten Funktionäre und erfolgreichen Unternehmer mit bahnweisenden Ideen", sagt Andrea Kuttner, Bundesinnungsmeisterin. "Die Bundesinnung bedankt sich für den außergewöhnlichen Einsatz im Sinne der Mitgliedsbetriebe und entbietet der Familie ihr aufrichtiges Beileid."