Gesetzgeber hat Kundenschutz gegenüber Versicherungen gestärkt Absicherung vermeidet Albträume

„Wegen des hohen branchenbedingten Risikos lehnen die meisten Versicherer Haftpflichtversicherungen mit Textilreinigern ab“, sagt Ralf Frost, Geschäftsführer des Maklerbüros Ulina in Rudolstadt. Nur wenige Unternehmen bieten branchenspezifische Spezialkonzepte an.

Ralf Frost empfiehlt Textilreinigern eine ihrem Risiko gerecht werdende Haftpflichtversicherung. - © Wylegalla

Absicherung vermeidet Albträume

Zumal es seit dem 22. Mai 2007 eine neue Richtlinie für die Vermittlung von Versicherungen gibt. Versicherungsmakler Frost: „Jeder, der eine Versicherung anbietet, muss beim Erstkontakt mit dem Kunden die Karten auf den Tisch legen.“ Er muss also Auskunft über seinen Status geben.

Ist der Vermittler ein Versicherungsmakler, arbeitet er mit mehreren Versicherungen zusammen, ist jedoch an keine gebunden. Er stellt vielmehr maßgeschneiderte Pakete zusammen, die den Kunden ausreichend gegen Risiken absichern. Es gibt aber auch ungebundene Mehrfachagenten, die mit wenigen Versicherungen zusammenarbeiten. Firmengebundene Vermittler bieten hingegen ausschließlich Policen aus der Produktpalette der jeweiligen Versicherung an.

Unabhängig von seinem Status muss jeder Versicherungsvermittler jetzt auch den Kunden gleich zu Beginn des Gesprächs darüber informieren, bei welchem Unternehmen er sein eigenes Berufsrisiko im Rahmen einer Vermögenshaftpflichtversicherung abgesichert hat. Ferner muss er den Eintrag in die Vermittlerliste nachweisen und die zuständige Schlichtungsstelle nennen. Die neue, kundenfreundliche Richtlinie ist nachzulesen im Bundesgesetzblatt 2007, Teil I Nr. 20, veröffentlicht am 21. Mai 2007. (www.bundesgesetzblatt.de, Seite 736, Abschnitt 4, § 11).

Die durch den Gesetzgeber nun endlich mit Brief und Siegel verbesserte Kundensicherheit ist für Ralf Frost seit eh und je verbindlich. Als Makler arbeitet er mit rund 90 Versicherungsunternehmen zusammen und kann daher aus unterschiedlichen Produkten individuell für jeden Kunden den passenden Versicherungsschutz zusammenstellen. Auch haftet er – neuerdings sind alle Vermittler dazu verpflichtet – selbst dafür, dass im Fall des Falles dem Kunden die Schadenssumme erstattet wird.

Haben Sie schon einmal in einem Albtraum die Folgen einer Leckage erlebt? Und am nächsten Morgen überlegt, ob dieses Risiko überhaupt genügend abgesichert ist? Ralf Frost: „Eine Leckage an sich ist schon schlimm genug. Sie kann aber auch Kettenreaktionen auslösen, wie zum Beispiel einen Kurzschluss, der wiederum die Mikroprozessorsteuerunglahmlegt“. Aber auch Chemikalien können Schäden verursachen und der Ausfall von Maschinen kann für die Kunden ärgerlich, für den Unternehmer aber teuer werden.

Genug der Horrorszenarien: „Textilreiniger sollten eine dem individuellen Risiko gerecht werdende Haftpflichtversicherung mit Spezialkonzept sowie eine Maschinenversicherung abschließen“, empfiehlt der Versicherungsmakler. Darüber hinaus gibt es Betriebsunterbrechungsversicherungen, die durch Maschinenausfall entstandene Schäden regulieren.

Jeder Unternehmer sollte einmal prüfen, ob seine Rechtsschutzversicherung auch bei Schadensfällen mit strafrechtlicher Relevanz – zum Beispiel Umweltschädigungen durch den Ausfluss von Chemikalien – greift. Falls nicht, kann der Vertrag aktualisiert werden. Und was tun, wenn bei einem Verkehrsunfall die auf dem Transporter befindliche Wäsche der Kunden beschädigt wird? „Eine Werkverkehrsversicherung kann zumindest den materiellen Schaden ausgleichen“, schlägt Ralf Frost vor. Reinhard Wylegalla