Reinigungsbeständigkeit fixierter Textilien Lokale Wellenbildung auf Sakkos und Jacken

Zur Formgebung werden bei Kleidungstücken auch Fixiereinlagen verarbeitet. An diesen fixierten Partien können nach einer Reinigungs- oder Nassbehandlung Veränderungen in Form von Falten oder wellen- bzw. blasenförmigen Aufwerfungen entstehen.

Eine wellige Frontfixierung.
Eine wellige Frontfixierung. - © Essing

Wenn es sich um großflächige Fixierungen an den Vorderteilen von Sakkos, Kostümjacken oder Mänteln handelt, spricht man von Frontfixierungen. Aber auch Kleinteile, wie Taschenklappen, Kragen und Revers werden bei Kleidungsstücken mit Fixiereinlagen verarbeitet. Wenn zwei Textilbahnen vollflächig miteinander verklebt werden, spricht man von gebondeten Artikeln oder Bondings.

In den Vorderteilen von Mänteln, Sakkos und Jacken wurden zur Formgebung ursprünglich Einlagenmaterialien eingearbeitet, die lose zwischen Futter und Oberstoff eingenäht und nur punktartig mit dem Oberstoff verbunden waren. Diese Verarbeitungsmethode, bei der verhältnismäßig steife Einlagengewebe (z.B. Haareinlagen) zum Einsatz kamen, wurde durch Fixiereinlagen abgelöst. Heute sind in den Frontpartien von Sakkos, Mänteln und Jacken zwar formbeständige Einlagen gefragt, gleichzeitig sollen die Vorderteile aber auch weich und geschmeidig fallen.

Fixierung mit Kunstoff-Haftmasse

Bei den Fixiereinlagen wird der Oberstoff direkt mit dem Einlagenmaterial verbunden. Der Oberstoff wird mithilfe einer Haftmasse, die sich auf der Einlage befindet, gewissermaßen verklebt. Im unverklebten Zustand befindet sich die Haftmasse punktförmig verteilt auf dem Einlagenmaterial.

Bei den Haftmassen handelt es sich um Kunststoffe, die bei Hitzeeinwirkung schmelzen. Bei der Fixierung wird der Oberstoff mit der Einlage auf einer Fixierpresse bei einer dem Schmelzpunkt der Haftmasse entsprechenden Temperatur unter Druck-
einwirkung verbunden. Der Fixiervorgang bewirkt, dass die Haftmasse auf der Einlage bei der Fixiertemperatur plastisch wird und in den Oberstoff eindringt. Im Endzustand der Fixierung ist die Haftmasse dann in die Einlage und im Oberstoff eingeschmolzen.

Grundsätzlich ist eine Wellenbildung an fixierten Teilen auf die unterschiedlich starke Krumpfung der miteinander verklebten Materialien zurückzuführen. Im Gegensatz zur Blasenbildung, die durch lokales Loslösen der verklebten Materialien verursacht wird, ist an den welligen Partien die Haftfestigkeit voll erhalten.

Harmonie von Oberstoff und Einlage?

Eine Krumpfung bei der Reinigungsbehandlung wird durch den Feuchtigkeitsgehalt der Flotte (Bearbeitungsflüssigkeit) bei gleichzeitiger Bewegung des Reinigungsgutes (Mechanik) in der Maschine verursacht. Der Feuchtezusatz und die Mechanik müssen auf die Empfindlichkeit des Oberstoffes abgestimmt werden. Vor dem Reinigen ist es leider nicht erkennbar, ob sich Oberstoff und Einlage harmonisch verhalten. Eine Vorprüfung auf Reinigungsbeständigkeit frontfixierter Textilien gibt es daher im Reinigungsbetrieb nicht.

Der Textilreiniger muss sich darauf verlassen können, dass der Hersteller der Kleidungsstücke die Auswahl von Einlage und Oberstoff sowie die Fixierung sachgemäß vorgenommen hat. Dies gilt auch für die Beständigkeit bei einer Nassbehandlung, wenn die Pflegekennzeichnung des Stückes eine Nassbehandlung erlaubt.

Wenn der Oberstoff keine nachteiligen Veränderungen zeigt, wie z.B. Aufrauhungen oder Verfilzungen, kann darauf geschlossen werden, dass die Reinigungsbehandlung sachgemäß war, d.h. unter den der Empfindlichkeit der Warenart angemessenen Reinigungsbedingungen erfolgte. Der Textilreiniger ist für Schäden, die bei einer sachgemäßen Reinigungsbehandlung entstehen, nicht verantwortlich.

Unterschiedliche Krumpfung

Liegt neben der Wellenbildung gleichzeitig auch eine Aufrauhung und Verfilzung des Oberstoffes vor, dann ist die unterschiedliche Krumpfung bzw. die erhöhte Krumpfung der Materialien durch zu hohe Feuchtigkeit bei der Reinigungsbehandlung entstanden. Der Schaden fällt in den Verantwortungsbereich des Textilreinigers. Dies gilt auch, wenn eine Nassbehandlung entgegen der Pflegeempfehlung durchgeführt wurde.

Eine lokale Wellenbildung bei der Reinigung von frontfixierten Artikeln kann auf eine Vordetachur zurückzuführen sein. Durch die Anwesenheit lokaler Feuchtigkeit wird eine örtlich begrenzte Krumpfung ausgelöst. Eine Vordetachur bei frontfixierten Artikeln ist unsachgemäß, da es bekannt ist, dass durch die Einwirkung von wasserhaltigen Vordetachiermitteln lokale Krumpfungserscheinungen entstehen können. Der Schaden fällt deshalb in den Verantwortungsbereich des Textilreinigers.

Schabracken sind die Querbehänge von Dekorationen, die meist mit versteifenden Einlagen verarbeitet sind. Auch hier liegt meist eine Verklebung des Einlagematerials mit dem Dekostoff vor. Ein unterschiedliches Krumpfverhalten der versteifenden Einlagen und des Oberstoffes führt bei einer Reinigungsbehandlung ebenfalls zur Ausbildung von Wellen. Eine Wellenbildung bei Schabracken fällt in den Verantwortungsbereich des Reinigungsbetriebes, da bekannt ist, dass Schabracken im Allgemeinen nicht reinigungsbeständig sind und deshalb aussortiert werden müssen.

Sichtbar gemacht, aber nicht verursacht?

Gebondete oder frontfixierte Artikel können an der Oberfläche der fixierten Partien ein blasiges Aussehen zeigen, das auf eine lokale Trennung von Einlage und Oberstoff zurückzuführen ist. Dieses lokale Ablösen kann folgende Ursachen haben: Die Haftmasse war – eventuell als Folge von Alterung – nicht ausreichend lösemittelbeständig. Die Eigenschaften der Materialien – z.B. Ausrüstung – verhinderten eine dauerhafte Verbindung.
Die Fixierung oder Kaschierung wurde nicht unter optimalen Bedingungen durchgeführt.

Welche dieser Ursachen zutrifft, kann meist nicht mehr verbindlich festgestellt werden. Die Ursachen liegen jedoch außerhalb des Einflussbereichs des Reinigungsbetriebes. Durch die im Reinigungsbetrieb durchgeführte Reinigungsbehandlung wurde die Blasenbildung sichtbar gemacht, aber nicht verursacht. Verantwortlich für den Schaden ist der Hersteller. Dies gilt jedoch nur, wenn das Textilgut keine Pflegekennzeichnung enthält oder wenn die Behandlung entsprechend der vorhandenen Kennzeichnung durchgeführt wurde.

www.d-essing-gutachter.de