Finanzamt Achtung: Unerlaubte Hilfe bei der Steuererklärung ist strafbar

Reichen Sie Ihre Steuererklärung 2018 beim Finanzamt ein, befindet sich auf der letzten Seite neben dem Kasten für Ihre Unterschrift ein Feld, in dem Sie angeben können, wer bei der Erstellung der Steuererklärung mitgewirkt hat. Welche Namen dort besser nicht stehen sollten.

Die Info, wer Ihnen bei der Anfertigung der Steuererklärung geholfen hat, ist immer dann gefährlich, wenn es sich nicht um einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Verwandten handelt. Denn alle anderen sind nicht befugt, Ihnen steuerlich zu helfen. Tun sie es dennoch und werden vom Finanzamt erwischt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro wegen unerlaubter Hilfe in Steuersachen.

Hilfe von Verwandten ist erlaubt 

Nach dem Steuerberatungsgesetz droht hingegen keine Strafe, wenn sich Verwandte gegenseitig beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen. Unter Verwandten versteht das Steuerberatungsgesetz insbesondere folgende Personen:

  • Ehepartner
  • Verlobte
  • Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Großeltern, Enkel
  • Geschwister (auch Halbgeschwister)
  • Nichten und Neffen
  • Schwager oder Schwägerin
  • Onkel und Tante
  • Pflegeeltern und Pflegekinder
  • geschiedene Ehepartner
Steuertipp: Helfen Sie einem Geschäftspartner in steuerlichen Angelegenheiten und das Finanzamt erfährt davon, droht eine Strafe. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Geld für die Hilfe verlangt haben oder nicht. Darum ist es besser, sich aus den Steuerangelegenheiten von Nichtverwandten rauszuhalten.