Einkommensteuererklärung 2020 Anlage Corona-Hilfen stets mit Steuererklärungen einzureichen

Übermitteln Sie dem Finanzamt als Unternehmer Ihre Einkommensteuererklärung 2020, erwartet das Finanzamt auch die Übermittlung der neue Anlage Corona-Hilfen. Dasselbe gilt bei Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung 2020. Aber gilt das auch, wenn ein Handwerker im Jahr 2020 gar keine Corona-Hilfen für den Betrieb erhalten hat?

Anlage Coronahilfen
Übermitteln Sie dem Finanzamt als Unternehmer Ihre Einkommensteuererklärung 2020, erwartet das Finanzamt auch die Übermittlung der neue Anlage Corona-Hilfen. Dasselbe gilt bei Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung 2020. Aber gilt das auch, wenn ein Handwerker im Jahr 2020 gar keine Corona-Hilfen für den Betrieb erhalten hat? - © Pixelot – stock.adobe.com

Anlage Corona-Hilfen ein Muss

Die Antwort auf diese Frage lautet eindeutig ja. Selbst wenn ein Unternehmer von der Corona-Krise nicht negativ betroffen war und deshalb keine Corona-Hilfen beantragt hat, erwartet das Finanzamt die Übermittlung der neuen Anlage Corona-Hilfen. Diese generelle Verpflichtung zur Abgabe der Anlage Corona-Hilfen verdeutlicht Zeile 4 dieser Anlage. Dort muss angegeben werden, ob Corona-Hilfen vereinnahmt wurden (1 = ja, 2 = nein).

Welche Hilfszahlungen sind einzutragen?

  • Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe zur
    Milderung der finanziellen Notlagen dieser Unternehmen aufgrund der Corona-Krise,
  • Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen oder mussten, oder
  • andere Soforthilfen , Überbrückungshilfen oder vergleichbare Billigkeitsleistungen des Bundes oder des jeweiligen Landes für Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe anlässlich der Corona-Krise
Steuertipp: Weitere Informationen zu den steuerpflichtigen Corona-Hilfen finden Unternehmer in einer Ausfüllhilfe zur Anlage Corona-Hilfen von ELSTER (Ausfüllhilfe siehe hier ).