Kreditwürdigkeit Bonitätsnote per Datensammlung

Banken versprechen sich von der automatisierten Ermittlung der Kreditwürdigkeit und Bonität eine höhere Ergebnisrelevanz. Doch die Verbraucher betrachten dieses Verfahren noch skeptisch.

hans teubel - © sdf

Bonitätsnote per Datensammlung

Eigentlich war Robert S. ein wenig stolz darauf, dass er sich mittlerweile in die wichtigsten Details der veränderten Kreditvergabe seiner Hausbank eingearbeitet hatte und nun auch weitgehend in der Lage war, das Bankenrating seines Betriebes nachzuvollziehen. Der anfängliche Stolz ist aber einer gehörigen Portion Zorn gewichen, da ihm vom Kundenberater seiner Bank während des kürzlich erfolgten Bilanzgesprächs mitgeteilt wurde, dass sich sein „Score“ negativ verändert habe und er doch bitte über zusätzliche Sicherheiten nachdenken solle. Besonders verärgerte es S., weil der Kundenberater während des Gesprächs eindeutig davon ausging, dass S. mit dem Begriff des „Scoring“ wie selbstverständlich etwas anzufangen weiß, obwohl dieser von seiner Hausbank davon bisher noch nichts gehört hatte. Darauf von S. angesprochen, reagierte der Bankmitarbeiter überrascht. „Immerhin“, so argumentierte er, „sei das Ganze doch nichts Neues. Schließlich beinhalten Scoringsysteme grundsätzlich das Gleiche wie andere Bonitätsbeurteilungen auch.“ Allerdings räumte er ein, dass nicht nur S., sondern auch andere Betriebe über die Methodik des Kreditscorings überrascht sind. Gewöhnungsbedürftig ist vor allem die weitgehend automatisierte Ermittlung der jeweiligen Kreditwürdigkeit des Kunden. Worum geht es also im Einzelnen? Ziel des Scorings ist eine so weit möglich objektive und zutreffende Vorhersage über die Kreditwürdigkeit oder Bonität des Kreditnehmers. Die dazu erforderliche Basis ist die Analyse bestimmter Kreditnehmermerkmale, die mit Hilfe statistisch-mathematischer Methoden ermittelt werden. Anwender versprechen sich durch die Anwendung von Scoringverfahren offenbar eine höhere Ergebnisrelevanz als bei Kreditbeurteilungen durch die jeweils dafür zuständigen Bankmitarbeiter mit ihren persönlichen Kundenerfahrungen und den damit verbundenen oft langjährigen Kunden- und Kredithistorien. Zu diesen wesentlichen Kreditnehmermerkmalen gehören neben persönlichen Daten des Kunden Informationen von Auskunfteien sowie Erfahrungswerte aus der bisherigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Hinzu kommt die Analyse der wirtschaftlichen Situation des Betriebes. Je nach Scoringsystem können auch zukunftsorientierte Faktoren wie Unternehmensstrategien oder Mitarbeiterausbildung hinzukommen. Nicht zu vergessen sind die verfügbaren Kreditsicherheiten. Im Ergebnis steht ein Punktwert, der so genannte „Score“, als wesentliches Kriterium der Entscheidungsfindung. Die Befürworter von Scoringverfahren argumentieren, dass grundsätzlich nur Daten Verwendung finden, die statistisch dazu geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Kreditausfalls zu bestimmen.

Zurück zu S.: Die Verschlechterung seines Scores ist auf seine veränderte Kapitaldienstfähigkeit durch einen noch nicht bedrohlichen, aber immerhin deutlich erkennbaren Ertragsrückgang seines Betriebes zurückzuführen. Dieses Problem ist allerdings erkannt: Derzeit wird mit Hilfe des Steuerberaters geprüft, wo und in welchem Umfang Kosten eingespart werden können. S. geht davon aus, dass sich somit sein Score danach auch wieder verbessern wird.

Dafür spricht übrigens auch die abschließende Bemerkung des Kundenberaters der Bank. Durch die „permanente Weiterentwicklung“ des Scoringverfahrens ist es nach seiner Aussage möglich, dort auch kurzfristig positive Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers einfließen zu lassen, die den Score verbessern können. Auch die Frage von S., wie es mit der Datensicherheit aussieht, wurde von seinem Gesprächspartner deutlich beantwortet. Danach erfolgt „wie auch bei anderen kundenrelevanten Daten keine Weitergabe. Es sei denn, der Kunde hat einer Weitergabe zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht der Bank.“ Michael Vetter