Vom Arbeitgeber zu bezahlen Fahrerkarte bei Digigerät

Fahrerkarte bei Digigerät

Mit Beschluss vom 18. Oktober 2006 hat der Oberste Gerichtshof folgende Entscheidung getroffen: Die Fahrerkarte des digitalen Kontrollgerätes ist ein Arbeitsmittel, die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen. Die Verpflichtung zur Anschaffung der neuen Kontrollgeräte trifft die Firma als Zulassungsbesitzer, die Verwendung der Fahrerkarte ist unabdingbar, der Arbeitnehmer hat kein eigenes persönliches Interesse an der Verwendung der Fahrerkarte, er muss sie nur deshalb einsetzen, damit die in Interesse des Dienstgebers angeordneten Fahrten gesetz- und auftragsmäßig ablaufen können. Es gibt keine Parallelen zwischen dem persönlichen Führerschein, den zu erwerben ja jedermann unabhängig von vorhandener Berufstätigkeit freisteht oder nicht, und den Arbeitsschutzbestimmungen für eine bestimmte Berufsgruppe.

Mag. Anna-Julia Zösmayr-Grünwalder