Information | Glossar Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung

Beleihungswert: Hierbei handelt es sich in der Regel um den angemessenen Kaufpreis bzw. um die angemessenen Bau- und Grundstückskosten der jeweiligen Immobilie. Meist ist der Beleihungswert mit dem Verkehrswert weitgehend identisch.

Beleihungsgrenze: Sie legt fest, bis zu welchem Prozentsatz des Beleihungswertes eine Finanzierung grundsätzlich möglich ist.
Bei privat genutzten Immobilien beträgt dieser Prozentsatz in der Regel 80 Prozent, bei gewerblich genutzten Objekten etwa
60 Prozent.

Sicherheitsabschlag: Möglich ist darüber hinaus eine Vorabreduzierung des Beleihungswertes wie im beschriebenen Fall beispielsweise dann, wenn Kaufpreis oder Gestehungskosten nach Einschätzung der Bank als zu hoch angesetzt werden.

Finanzierungszuschlag: Bei einer Finanzierung über die jeweilige Beleihungsgrenze hinaus muss der Kreditnehmer vor allem auf Grund des höheren Risikos mit einem Zinszuschlag des Kreditgebers rechnen.

Grundschuld: Als obligatorische Sicherheit bei Immobilienfinanzierungen bietet eine werthaltige Grundschuld der Bank den Vorteil einer erstklassigen Sicherheit und dem Unternehmer die Chance auf einen erstklassigen Effektivzinssatz.

Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung: Deren Qualität (Stichwort: „Rating“) ist neben der ebenfalls erwähnten Werthaltigkeit der Grundschuld in hohem Maße für die Gesamtkosten der Finanzierung entscheidend.