Textilpflege und Bargeschäfte Ab 2017 neue Anforderungen an Registrierkassen
Es trifft alle Unternehmen, die Bargeschäfte abwickeln: Ab 2017 gibt es neue Anforderungen an die elektronische Kassenführung. Das Bundesministerium der Finanzen legte u.a. fest, dass alle elektronischen Daten gespeichert und mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden müssen sowie nicht veränderbar sein dürfen.
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