Kunden-UID ab 10.000 Euro erforderlich Steuervorabzug nur mit Nummer
Steuervorabzug nur mit Nummer ESchon bisher musste bei bestimmten Lieferungen und sonstigen Leistungen (z.B. „Reverse-Charge-System“ bei Bauleistungen oder für Leistungen ausländischer Unternehmer und innergemeinschaftlichen Lieferungen) die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Leistungsempfängers (Kunden)auf der Rechnung stehen. Ab 1. Juli 2006 ist nunmehr generell bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) übersteigt, als zusätzliches Rechnungsmerkmal die UID [...]
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